Wissen · Sturm & Hagel

Sturm und Hagel im Saarpfalz-Kreis: vorbereiten, dokumentieren, melden

Bei der Schadenhäufigkeit pro 100.000 Verträge lag das Saarland 2024 mit 22,4 bundesweit an der Spitze, deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 17,1. Wer im Sommer in der Saarpfalz wohnt, sollte wissen, was die Wohngebäude- und Hausratversicherung bei Sturm und Hagel leistet, und welche Schritte vor und nach einem Ereignis richtig sind.

Saarland ist Schadens-Spitzenreiter

Bei der reinen Schadenssumme liegen Bayern und Baden-Württemberg vorne, weil dort einfach mehr und teurere Häuser stehen. Bei der Schadenhäufigkeit pro 100.000 Verträge sieht die Bundesstatistik aber anders aus: Hier lag das Saarland 2024 mit 22,4 an der Spitze, klar über dem Bundesdurchschnitt von 17,1. Heißt: Wenn Sie im Saarland wohnen, ist die Wahrscheinlichkeit, einen Sturm- oder Hagelschaden zu erleben, statistisch höher als anderswo.

Das ist kein Zufall. Die Lage am Hunsrück und der Kontakt zu südwestlichen Wetterfronten machen die Region anfällig. Im Sommer ziehen Gewitterzellen mit Hagel und Sturmböen über die Saarpfalz, im Herbst und Winter sorgen Tiefdruckgebiete vom Atlantik für Sturmtiefs. Das Tief Elli im Januar 2026 hat in Erinnerung gerufen, wie schnell ein einziges Wochenende erhebliche Schäden anrichten kann.

Die gute Nachricht: Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel in jeder Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Anders als bei Elementarschäden braucht es dafür keinen Zusatzbaustein. Aber ob die Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt von Details ab: Wurde die nötige Windstärke erreicht? Wurde der Schaden richtig dokumentiert? Wurden Notmaßnahmen ergriffen? Dieser Beitrag zeigt, wie Sie sich vor der Saison vorbereiten und im Ernstfall richtig handeln.

Wohngebäude, Hausrat, Haftpflicht

Bei einem Unwetter sind oft mehrere Versicherungen gleichzeitig zuständig. Wer das schon vor dem Schadensfall versteht, spart sich später viel Telefonate und unnötige Frust. Hier ist die saubere Trennung.

Wohngebäudeversicherung

Schäden am Gebäude selbst und an fest verbundenen Teilen: Dach, Fassade, Fenster, Rollläden, Markisen, Dachrinnen, Antennen, Photovoltaikanlagen (wenn mitversichert), Garagen und Carports (wenn in der Police eingetragen). Auch Folgeschäden durch eindringendes Wasser nach Sturmschaden am Dach sind enthalten.

Ab Windstärke 8

Hausratversicherung

Schäden an beweglichen Sachen in der Wohnung: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche. Wird das Dach durch Sturm beschädigt und Regen dringt ein, zahlt in der Regel die Hausratversicherung den nassgewordenen Hausrat. Voraussetzung: Sturm- und Hagelschäden sind im Vertrag mitversichert (in den meisten Tarifen der Fall). Bei grober Fahrlässigkeit (z.B. offene Fenster bei Sturmwarnung) kann die Leistung gekürzt werden, sofern keine Klausel "grobe Fahrlässigkeit mitversichert" gilt.

Ab Windstärke 8

Haus- & Grundbesitzer-Haftpflicht

Wenn Ihr Sturmschaden andere trifft und Sie dafür haftbar sind: ein abgebrochener Ast eines vernachlässigten Baums beschädigt das Nachbarauto, ein lockerer Dachziegel von einem schlecht gewarteten Dach verletzt einen Passanten. Voraussetzung für die Haftung ist in der Regel ein Verschulden, etwa eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Bei nachweislich gewarteten Bäumen und intaktem Gebäude gilt der Sturm als höhere Gewalt, dann liegt keine Haftung vor.

Bei Drittschäden

Wichtig zu wissen: Für Versicherer gilt in der Regel ein Schaden ab Windstärke 8 (62 km/h) als Sturmschaden. Manche moderne Tarife greifen bereits ab Windstärke 7 oder erkennen Vergleichsschäden in der Nachbarschaft als Nachweis an. Den Nachweis der Windstärke führt grundsätzlich der Versicherungsnehmer, in der Praxis reichen meist die Daten des Deutschen Wetterdienstes für Ihre Region oder Schäden im näheren Umfeld als Beleg. Bei Hagel reichen Eiskörner ab 0,5 cm Durchmesser, kleinere Körner gelten als Graupel und sind meist nicht als Hagelschaden versichert.

Vier Tipps, bevor das nächste Unwetter kommt

Die meisten Sturmschäden sind nicht zu verhindern. Aber: Wer einige Punkte vorab klärt, vermeidet im Schadensfall die häufigsten Streitigkeiten mit dem Versicherer und reduziert das Risiko, für Drittschäden persönlich haften zu müssen.

Tipp 1

Bäume und Garten kontrollieren

Als Hauseigentümer haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt: Sie müssen Bäume auf Ihrem Grundstück regelmäßig auf Standsicherheit prüfen, lockere Äste entfernen, abgestorbene Bäume fällen lassen. Wenn ein erkennbar morscher Baum auf das Nachbarhaus stürzt, können Sie persönlich für den Schaden haften. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung greift in solchen Fällen in der Regel ein, ausgeschlossen sind nur vorsätzliche Schädigungen.

Faustregel: einmal jährlich, idealerweise im Frühjahr, eine Sichtkontrolle. Bei größeren oder älteren Bäumen lohnt sich alle paar Jahre eine Begutachtung durch einen Baumpfleger oder Arboristen, der das schriftlich dokumentiert. Im Streitfall ist diese Dokumentation Gold wert.

Tipp 2

Dach, Fassade und Photovoltaik checken

Lockere Dachziegel, beschädigte Schornsteinabdeckungen, lose Fassadenelemente, Antennenhalterungen, Photovoltaik-Befestigungen: All das wird bei einem Sturm zur Munition. Eine kurze Sichtkontrolle vor der Sommer-Saison oder ein Dachdecker-Check alle paar Jahre kann teure Folgeschäden vermeiden.

Bei Photovoltaik-Anlagen ist der Befestigungs-Check besonders wichtig, weil herabfallende Module nicht nur Ihre eigene Anlage zerstören, sondern auch zu Personen- oder Sachschäden führen können. Mehr zur PV-Versicherung im Beitrag Photovoltaik richtig versichern.

Tipp 3

Hausrat-Inventarliste anlegen

Im Schadensfall müssen Sie der Versicherung gegenüber plausibel machen, was beschädigt wurde und was es wert war. Ohne Liste ist das nach einem Wasserschaden mit nassgewordenem Hausrat oft schwer. Empfehlung: einmal pro Etage durchs Haus, jeden Raum mit Smartphone fotografieren oder filmen, Möbel und teure Elektrogeräte auf einer Liste mit ungefährem Anschaffungswert vermerken.

Liste digital speichern, am besten in einer Cloud, sodass sie auch dann verfügbar ist, wenn der Wohnung selbst etwas passiert. Zwei Stunden Aufwand, der sich im Schadensfall um ein Vielfaches auszahlt.

Tipp 4

Versicherungsschutz prüfen lassen

Viele Wohngebäudeverträge sind 10 oder 15 Jahre alt und enthalten nicht alle modernen Bausteine. Wichtige Fragen: Sind Nebengebäude (Schuppen, Gartenhaus, Carport) explizit eingeschlossen? Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert (offene Fenster bei Sturm)? Sind Photovoltaik und Wallbox enthalten? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Bei der Hausratversicherung gilt: Reicht die Versicherungssumme noch für den heutigen Bestand? Eine Inventarprüfung alle paar Jahre ist sinnvoll, gerade wenn neue Elektronik, Möbel oder Sportgeräte angeschafft wurden. Wir prüfen das gerne kostenlos.

Drei typische Schadensfälle aus der Saarpfalz

Die folgenden Beispiele sind typisierte Schadensfälle, wie sie in der Saarpfalz regelmäßig vorkommen. Sie zeigen, welche Versicherung jeweils zuständig ist und wo die Stolperfallen liegen.

Bexbach

Sturm deckt Dachziegel ab

Ein Sommergewitter mit Sturmböen reißt mehrere Dachziegel ab. In der folgenden Nacht regnet es durch die beschädigten Stellen in den Dachboden, Dämmung und Holzbalken werden nass. Schaden: Dachreparatur, Dachstuhl-Trocknung, Dämmung erneuern.

Aktion: Wohngebäudeversicherung melden, Foto-Dokumentation vor Aufräumarbeiten. Notdach (z.B. Plane) ist erlaubt zur Schadensbegrenzung, eigentliche Reparatur in der Regel erst nach Rücksprache mit dem Versicherer.

In der Regel: Wohngebäudeversicherung zahlt Reparatur und Folgeschaden (Wasser im Dachboden), wenn die nötige Windstärke belegt ist und keine vorherigen Mängel am Dach den Schaden begünstigt haben.
Homburg

Hagel zerstört Markise und Wintergarten

Ein heftiger Hagelschauer mit golfballgroßen Körnern beschädigt die elektrische Markise und das Glasdach des Wintergartens. Markise ist zerrissen, Wintergarten-Verglasung an mehreren Stellen gebrochen.

Aktion: Hagelkörner und Schäden fotografieren, Größe der Hagelkörner durch Münzvergleich dokumentieren. Wettermeldung für den Tag mit DWD-Daten archivieren. Schadensmeldung innerhalb einer Woche.

In der Regel: Wohngebäudeversicherung zahlt fest mit Gebäude verbundene Teile (Markise, Wintergarten-Verglasung). Hausrat im Wintergarten geht an die Hausratversicherung.
Bliesgau

Baum stürzt aufs Nachbarhaus

Eine alte Eiche im eigenen Garten kippt bei Sturm und beschädigt das Dach des Nachbarhauses. Der Eigentümer hatte den Baum vor zwei Jahren zuletzt von einem Baumpfleger begutachten lassen, der ihn als standsicher dokumentiert hatte.

Aktion: Schaden beim Nachbarn dokumentieren, eigene Haftpflichtversicherung informieren, Baumpfleger-Gutachten bereithalten als Nachweis der erfüllten Verkehrssicherungspflicht.

In der Regel: Bei nachgewiesener Verkehrssicherungspflicht-Erfüllung gilt der Sturm als höhere Gewalt. Den Schaden am Nachbarhaus trägt in der Regel dessen eigene Wohngebäudeversicherung. Ohne Dokumentation ist eine persönliche Haftung schwerer abzuwehren, dann wäre die eigene Haftpflicht der Ansprechpartner.

Was Sie in den ersten 24 Stunden tun sollten

Die ersten Stunden nach einem Sturm- oder Hagelschaden entscheiden oft darüber, ob die Versicherung reibungslos zahlt oder Diskussionen entstehen. Diese vier Schritte in der richtigen Reihenfolge.

Sicherheit zuerst

Personen vor Sachen. Bei akuter Gefahr (lockere Dachteile, freiliegende Stromleitungen, drohender Einsturz) den Bereich absperren, Feuerwehr oder Notarzt rufen. Erst wenn niemand mehr in Gefahr ist, geht es um die Versicherung.

Schaden dokumentieren, nicht aufräumen

So unangenehm es ist: Lassen Sie das Chaos zunächst stehen. Machen Sie viele Fotos und Videos, am besten mit Smartphone: Übersicht, Detail, mit Maßstab (Münze, Lineal) bei Hagelkörnern. Auch die Wettersituation dokumentieren, wenn möglich. Damit die Versicherung das Schadensbild nachvollziehen kann, sollten Sie nicht voreilig aufräumen.

Notmaßnahmen zur Schadensminderung

Sie sind nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet, den Schaden zu begrenzen, nicht zu vergrößern. Heißt: Provisorische Abdeckung mit Plane bei beschädigtem Dach ist nicht nur erlaubt, sondern erwartet. Wertgegenstände aus durchnässten Räumen retten. Belege für Notmaßnahmen-Kosten aufbewahren, das übernimmt die Versicherung in der Regel mit.

Versicherung melden

Schaden möglichst sofort melden, spätestens innerhalb einer Woche. Telefonisch oder schriftlich, am besten beides (telefonisch melden, schriftlich nachreichen mit Fotos). Wichtige Infos: Schadensdatum, Schadensursache (Sturm? Hagel?), grobe Schadensschätzung, Erreichbarkeit für Gutachter. Endgültige Reparaturen sollten in der Regel erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragt werden, sonst kann es zu Streit über die Schadenshöhe kommen.

Was uns Hauseigentümer oft fragen

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?

In der Regel ab Windstärke 8, das entspricht 62 km/h. Diese Schwelle ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB) für Wohngebäude- und Hausratversicherungen festgelegt. Manche moderne Tarife greifen bereits ab Windstärke 7. Den Nachweis der Windstärke führt grundsätzlich der Versicherungsnehmer, in der Praxis reichen meist die Daten des Deutschen Wetterdienstes für Ihre Region oder Schäden im näheren Umfeld als Beleg. Bei Hagel gilt: Eiskörner müssen einen Durchmesser von mindestens 0,5 cm haben, kleinere Körner werden als Graupel klassifiziert und sind meist nicht als Hagelschaden versichert.

Was ist mit offenen Fenstern bei Sturm?

Wenn Wasser durch ein offen gelassenes Fenster eindringt und Schäden verursacht, kann der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen (§ 81 VVG). Die Höhe der Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Moderne Tarife haben oft die Klausel "grobe Fahrlässigkeit mitversichert" als wichtigen Baustein, der genau solche Fälle abdeckt und eine Kürzung verhindert. Prüfen Sie bei Ihrer Police, ob diese Klausel enthalten ist. Wenn nicht, lohnt es sich oft, zu einem Tarif mit dieser Erweiterung zu wechseln.

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Möglichst sofort, spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Schadens. Die Versicherungsbedingungen sprechen von "unverzüglich". Wer länger wartet, riskiert Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung, weil der Zusammenhang zwischen Sturm und Schaden schwerer nachzuweisen ist. Die telefonische Erstmeldung gibt einen Zeitstempel, eine schriftliche Nachreichung mit Fotos und Detailbeschreibung folgt dann.

Was passiert, wenn mein Baum auf das Nachbarhaus stürzt?

Das hängt davon ab, ob Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt haben. Bei einem regelmäßig gewarteten, gesunden Baum gilt der Sturm in der Regel als "höhere Gewalt". Sie haften dann nicht persönlich, der Schaden am Nachbarhaus wird meist von dessen eigener Wohngebäudeversicherung getragen. War der Baum jedoch erkennbar morsch oder ungeprüft, kommen Haftungsansprüche gegen Sie in Betracht. In solchen Fällen greift typischerweise Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein. Eine dokumentierte Baumkontrolle (am besten durch einen Baumpfleger oder Arboristen) ist im Streit ein entscheidender Nachweis.

Sind Photovoltaik-Anlagen mitversichert?

In modernen Wohngebäudeversicherungen ist Photovoltaik oft als Baustein enthalten oder kostengünstig zubuchbar. In älteren Verträgen fehlt dieser Baustein meist. Bei einem Sturm- oder Hagelschaden an PV-Modulen oder Wechselrichtern ist die Wohngebäudeversicherung der Ansprechpartner, vorausgesetzt die Anlage ist explizit mitversichert. Prüfen Sie das vor der nächsten Sturm-Saison. Mehr dazu im Beitrag Photovoltaik richtig versichern.

Was ist mit Schäden im Garten (Gartenmöbel, Pool, Trampolin)?

Mobile Gartenausstattung wie Gartenmöbel, Sonnenschirme, Trampoline oder Aufstellpools gehört zum Hausrat. Ob diese auf dem eigenen Grundstück mitversichert sind, hängt von der Hausratversicherung ab: Moderne Tarife schließen Hausrat im Garten oder auf dem Balkon in der Regel mit ein, oft mit einer Entschädigungsobergrenze pro Schadensfall. Bei älteren Tarifen kann dieser Schutz fehlen oder nur begrenzt enthalten sein. Bei festen Gartenanlagen wie gemauerten Grills oder einbetonierten Wäschespinnen kann auch die Wohngebäudeversicherung greifen. Im Zweifel klären wir gemeinsam, was Ihr Vertrag abdeckt.

Was ist mit Hochwasser oder Starkregen nach einem Sturm?

Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung und Rückstau aus der Kanalisation gelten als Elementarschäden und sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. Dafür braucht es einen Elementarschaden-Baustein als Erweiterung. Bei der ohnehin hohen Häufigkeit von Starkregen-Ereignissen im Saarland ist dieser Baustein praktisch unverzichtbar. Mehr dazu im Beitrag Elementarschäden im Saarpfalz-Kreis.

Was passiert mit meiner Versicherung nach einem großen Schaden?

Versicherer haben in der Regel ein Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall. In der Praxis kommt das bei einzelnen Sturm- oder Hagelschäden eher selten vor, häufiger nach mehreren Schäden in kurzer Zeit. Wenn der Versicherer kündigt, sollten Sie versuchen, stattdessen selbst zu kündigen. Das macht die Suche nach einer neuen Versicherung leichter, weil eine "selbst gekündigt"-Vorgeschichte günstiger eingeschätzt wird als eine Versicherer-seitige Kündigung. Wir unterstützen Sie bei diesem Wechsel und finden einen passenden neuen Anbieter.

Brauche ich einen eigenen Gutachter?

Bei kleineren Schäden bis wenige tausend Euro genügt in der Regel die Begutachtung durch den Versicherer-Sachverständigen. Bei größeren Schäden oder wenn die Schadenshöhe strittig ist, lohnt sich ein eigener unabhängiger Gutachter. Im Streitfall können Sie das sogenannte Sachverständigenverfahren anstoßen, ein in den Versicherungsbedingungen vorgesehenes Verfahren mit zwei Sachverständigen und einem Obmann, der bei abweichenden Einschätzungen vermittelt.

Versicherungs-Check vor der Sturm-Saison?

Wir prüfen Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung darauf, ob Sturm- und Hagelschutz, grobe Fahrlässigkeit und moderne Bausteine enthalten sind. Falls ein Schaden bereits eingetreten ist: Wir unterstützen Sie bei der Schadensmeldung und begleiten den Prozess. Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.