Wissen · Photovoltaik-Versicherung

Photovoltaik richtig versichern: die typischen Fallstricke

Das Saarland war 2025 Spitzenreiter bei der Solarstromerzeugung. Doch viele Hauseigentümer hier haben ihre PV-Anlage nicht oder unzureichend versichert. Der Beitrag erklärt die drei Wege der Absicherung und die fünf häufigsten Fehler, die im Schadensfall richtig teuer werden können.

Sonniges Saarland, lückenhafter Versicherungsschutz

Im Saarland sind nach Daten der Landesregierung bis Ende März 2025 rund 57.700 Photovoltaikanlagen mit über 1.000 Megawatt installierter Leistung am Netz. Bei der installierten Leistung pro Fläche gehört das Saarland zur Spitzengruppe der Bundesländer. Eine durchschnittliche private 10-kWp-Anlage hat laut der E.ON-Sonnenstromanalyse 2025 hier sogar fast 11.000 Kilowattstunden produziert, knapp vor Bayern und damit erstmals auf Platz eins der Bundesländer.

So gut die Erträge sind: Eine PV-Anlage ist auch eine teure Investition. Komplettanlagen mit Speicher liegen je nach Größe schnell bei 13.000 bis 30.000 Euro. Und im Schadensfall greifen weder Hersteller-Garantien (sie decken keine Naturereignisse oder Diebstahl ab) noch automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung. Drei typische Lücken sehen wir in der Beratung immer wieder: Die Anlage wurde dem Versicherer nie gemeldet, der Batteriespeicher ist nicht mitversichert, oder es ist gar nicht klar, ob die Anlage auf dem Dach oder das Balkonkraftwerk auf der Terrasse eigentlich Sache der Wohngebäude- oder der Hausratversicherung ist.

Dieser Beitrag erklärt die drei möglichen Wege der Absicherung, die fünf häufigsten Fallen und gibt eine konkrete Checkliste, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz in einer halben Stunde überprüfen können.

Wo wird Ihre PV-Anlage versichert?

Es gibt drei grundsätzlich unterschiedliche Wege, eine PV-Anlage abzusichern. Sie unterscheiden sich in Umfang, Kosten und in dem, was sie nicht abdecken. Welcher Weg passt, hängt von Größe, Wert und Ihrer bestehenden Versicherungslandschaft ab.

Baustein in der Wohngebäudeversicherung

Die PV-Anlage wird als Zusatzbaustein in den bestehenden Wohngebäudevertrag eingeschlossen. Versicherungsschutz beschränkt sich meist auf die Grundgefahren: Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasser.

Vorteil: Schaden wird aus einer Hand reguliert. Nachteil: Diebstahl, Marderbiss, Bedienfehler, Ertragsausfall meist nicht enthalten.

Allgefahrendeckung als Erweiterung

Die Wohngebäudeversicherung wird um eine Allgefahren-Klausel für die PV-Anlage ergänzt. Damit sind auch Diebstahl, Vandalismus, Kurzschluss, Überspannung, Bedienfehler und meist Marderbiss abgedeckt.

Vorteil: Deutlich umfassender als der reine Baustein, oft mit Ertragsausfall. Nachteil: Nicht jeder Wohngebäudeversicherer bietet das an.

Eigenständige PV-Versicherung

Eine separate Police nur für die PV-Anlage, unabhängig von der Wohngebäudeversicherung. Bietet meist die umfassendste Allgefahrendeckung, mit Ertragsausfall, Speicher, Diebstahl und Tierbiss.

Vorteil: Spezialisierter Schutz, oft beste Leistungen. Nachteil: Bei Schäden, die Anlage und Gebäude betreffen, müssen zwei Versicherer koordiniert werden.

Hinweis: Die Stiftung Warentest hat in Tests der vergangenen Jahre festgestellt, dass von rund 80 bis 95 geprüften Tarifen nur etwa ein Drittel die Mindestanforderungen für ausreichenden Schutz erfüllt. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Anlagengröße, vorhandenem Speicher, Standort und bestehendem Wohngebäudevertrag ab. Wir prüfen das individuell und stellen mehrere Tarife gegenüber.

Fünf Fallstricke, die im Schadensfall richtig teuer werden

In der Beratung sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Die meisten lassen sich in einer halben Stunde klären, wenn man weiß, worauf zu achten ist. Diese fünf Fallen sind die häufigsten.

Falle 1

Fehlende Meldung an den Wohngebäudeversicherer

Der häufigste Fehler. Eine PV-Anlage gilt nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§§ 23 ff. VVG) als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung. Wer die Anlage installiert, muss sie dem bestehenden Wohngebäudeversicherer melden. Unterbleibt die Meldung, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn der Verstoß ursächlich für den Schaden war.

Hinzu kommt: Die Anlage erhöht den Gebäudewert um 13.000 bis 30.000 Euro. Wird die Versicherungssumme nicht entsprechend angehoben, droht eine Unterversicherung. Im Brandfall mit Gesamtschaden zahlt der Versicherer dann anteilig weniger. Die Meldung ist meist unkompliziert, oft genügt eine E-Mail mit Datum der Inbetriebnahme, Leistung in kWp und Anlagenwert. Bei manchen Versicherern ändert sich der Beitrag nicht, bei anderen schon.

Falle 2

Batteriespeicher nicht mitversichert

Ein Batteriespeicher kostet je nach Kapazität 5.000 bis 15.000 Euro. Trotzdem ist er in einem Großteil der Standard-Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mitversichert, sondern muss ausdrücklich genannt werden. Wer einen Speicher nachrüstet, ohne ihn beim Versicherer anzuzeigen, riskiert dieselben Probleme wie bei Falle 1.

Praxis-Hinweis aus der Saarpfalz: Im Keller aufgestellte Stromspeicher können bei Hochwasser- oder Starkregen-Schäden Schaden nehmen, mit zusätzlichen Risiken durch Stromschlag und Brandgefahr. Das ist nach dem Pfingsthochwasser 2024 in der Region ein konkretes Thema. Wer im Saarpfalz-Kreis einen Speicher hat, sollte deshalb sowohl den Speicher selbst absichern als auch den Elementarschutz für das Wohngebäude prüfen.

Falle 3

Marderbiss als typische Lücke

Marder klettern auf Dächer und beißen gerne Kabel an. Reparaturkosten an der PV-Anlage liegen bei 500 bis 2.000 Euro, weil meist ein Gerüst gestellt und Teile demontiert werden müssen. In der reinen Wohngebäudeversicherung mit PV-Baustein ist Tierbiss in der Regel nicht abgedeckt. Erst eine Allgefahrendeckung oder eine eigenständige PV-Versicherung schließt diese Lücke.

Wer in einem ländlich geprägten Bereich des Saarpfalz-Kreises wohnt, sollte das im Auge behalten. Marderschäden sind im Saarland kein Einzelfall, und die Reparaturkosten überschreiten oft schon die jährliche Mehrprämie für eine bessere Versicherungslösung.

Falle 4

Balkonkraftwerk: das übersehene Entschädigungslimit

Seit November 2023 sind Balkonkraftwerke in den GDV-Musterbedingungen für die Hausratversicherung aufgenommen. Bei Neuverträgen sind sie also automatisch mit drin. Bei älteren Verträgen muss aktiv nachgemeldet werden. Bundesweit gibt es laut Bundesnetzagentur inzwischen über eine Million steckerfertige Solaranlagen.

Was viele nicht wissen: In den Versicherungsbedingungen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen Betrag begrenzt, der vom jeweiligen Versicherer in den AVB festgelegt wird. Der konkrete Betrag steht in der eigenen Police und kann erheblich variieren. Wer zwei oder drei Module mit größerem Wechselrichter hat, kann oberhalb der Grenze landen. Für Drittschäden (zum Beispiel ein Modul, das vom Balkon weht und ein Auto trifft) ist die private Haftpflicht zuständig, nicht die Hausratversicherung.

Falle 5

Eigenmontage und Versicherungsschutz

Wer seine PV-Anlage selbst montiert, riskiert den Versicherungsschutz. Versicherer setzen meist eine fachgerechte Installation durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb nach geltenden VDE-Normen voraus. Bei einem Schaden, der durch unsachgemäße Installation ursächlich war, kann der Versicherer leistungsfrei sein.

Bei Steckersolargeräten gilt seit 1. Dezember 2025 die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Sie richtet sich primär an Hersteller und definiert die technischen Anforderungen für Balkonkraftwerke: maximal 800 Watt Wechselrichter-Ausgangsleistung und bis zu 960 Wp Modulleistung in Kombination mit einem Schuko-Stecker. Wer ein Gerät betreibt, das diese Anforderungen nicht erfüllt (etwa einen einfachen Schukostecker bei höherer Modulleistung ohne entsprechende Sicherheitsmechanismen), riskiert, dass die Haftpflichtversicherung im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit geltend macht. Wer sich unsicher ist, sollte sowohl die Installation als auch die Versicherungsbedingungen vor dem Anschluss prüfen lassen.

Drei Schadensszenarien rund um Photovoltaik

Drei realistische Szenarien aus dem Saarpfalz-Kreis. Sie zeigen, wann welche Versicherung greift, wo Lücken liegen, und mit welchen Reparaturkosten typischerweise zu rechnen ist.

Hagelschaden · Homburg

Glasbruch an mehreren Modulen

Ein Hagelgewitter zieht über Homburg. Die Module einer 12-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus weisen anschließend Glasbruch auf. Sechs Module müssen ausgetauscht werden, ein Sachverständiger prüft die Anlage auf weitere Schäden.

Schaden: Modulkosten typischerweise 80 bis 200 Euro pro Modul, plus Demontage, Entsorgung, Gerüst und Sachverständigenkosten.

Mit PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung: Hagel ist eine Grundgefahr und in der Regel abgedeckt. Wichtig: Ist der Hagelschaden Teilschaden oder Totalschaden? Die Tarife regulieren unterschiedlich. Bei Totalschaden ersetzt die Versicherung in der Regel den Neuwert abzüglich Restwert.
Marderbiss · Bexbach

Kabelschaden, Anlage steht still

Auf dem Dach eines Hauses in einem ländlich geprägten Ortsteil von Bexbach beißt ein Marder eine Solar-Verkabelung an. Die Anlage stellt den Betrieb ein, ein Elektriker stellt den Schaden fest. Reparatur erfordert Gerüstaufstellung und Teildemontage.

Schaden: Reparaturkosten 500 bis 2.000 Euro, plus Ertragsausfall während der Stillstandszeit.

Mit PV-Baustein: Tierbiss in der Regel nicht abgedeckt, Versicherer lehnt ab. Mit Allgefahrendeckung oder eigenständiger PV-Versicherung: Reparatur und je nach Tarif auch der Ertragsausfall werden in der Regel übernommen.
Drittschaden · Blieskastel

Modul vom Dach, Auto beschädigt

Bei einem Sturm reißt es ein Solarmodul von einem Reihenhaus in Blieskastel. Das Modul fällt auf ein parkendes Fahrzeug eines Nachbarn und verursacht erheblichen Sachschaden an Karosserie und Dachfenster.

Schaden: Reparatur am Fahrzeug, Wertminderung, Mietwagenkosten während der Reparatur. Insgesamt vier- bis fünfstellige Summe möglich.

Wichtig: Die PV-Versicherung selbst zahlt in der Regel nicht für Schäden an Dritten. Hier kommt es auf die Privathaftpflicht oder Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflicht an. PV-Anlagen bis 10 kWp sind oft in der Privathaftpflicht mitversichert. Bei größeren Anlagen ist eine separate Betreiberhaftpflicht oder ein expliziter Einschluss in der Privathaftpflicht sinnvoll.

Was Sie jetzt in einer halben Stunde prüfen können

Vier Schritte, die Sie ohne externe Hilfe durchgehen können. Sie geben Ihnen Klarheit darüber, ob Ihr Versicherungsschutz wirklich passt, oder wo nachgebessert werden sollte.

Wohngebäudevertrag prüfen

Holen Sie Ihre aktuelle Wohngebäudepolice heraus. Suchen Sie nach den Begriffen Photovoltaik, Solaranlage oder PV-Baustein. Ist die Anlage mit ihrem Wert und ihrer Leistung in kWp aufgeführt? Wenn nicht: Sie ist möglicherweise nicht oder nicht ausreichend versichert.

Speicher und Wechselrichter prüfen

Falls Sie einen Batteriespeicher haben: Steht der explizit in der Police? Falls nein, sollte er nachgemeldet werden. Gleiches gilt, wenn der Wechselrichter ausgetauscht oder die Anlage erweitert wurde. Jede Änderung muss dem Versicherer mitgeteilt werden.

Privathaftpflicht prüfen

Schauen Sie in die Privathaftpflicht: Sind Photovoltaikanlagen ausdrücklich eingeschlossen, idealerweise mit kWp-Angabe? Bei Anlagen bis 10 kWp ist das oft Standard, bei größeren Anlagen müssen Sie das aktiv prüfen. Sonst droht im Drittschadensfall eine teure Lücke.

Bei Lücken: Beratung anfragen

Wir prüfen Ihre Police, klären die Lücken und holen bei Bedarf Tarife mehrerer Versicherer ein. Wir stellen die Optionen verständlich gegenüber und sagen Ihnen, was im Gesamtpaket aus Wohngebäude, Hausrat, Privathaftpflicht und PV-Schutz für Ihre Situation am besten passt. Erstgespräch und Tarifübersicht kosten Sie nichts.

Was uns Anlagenbesitzer oft fragen

Brauche ich überhaupt eine separate PV-Versicherung?

Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt aber grundsätzlich eine Absicherung, weil Hersteller-Garantien keine Naturereignisse oder Diebstahl abdecken und die Anschaffungskosten meist im fünfstelligen Bereich liegen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Anlagengröße, Wert und vorhandener Wohngebäudeversicherung ab. Bei kleineren Dachanlagen reicht meist ein PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung mit Allgefahrendeckung. Bei großen Anlagen oder umfangreichen Speichersystemen kann sich eine eigenständige PV-Versicherung lohnen.

Was kostet eine PV-Versicherung im Jahr?

Die jährlichen Kosten liegen typischerweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Als grobe Größenordnung: Ein PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung ist meist günstiger als eine eigenständige PV-Versicherung. Die Kosten hängen stark von Anlagengröße, Standort, Selbstbeteiligung und gewähltem Schutzumfang ab. Konkrete Beiträge lassen sich nur durch eine individuelle Anfrage ermitteln. Wir holen für Sie Tarife mehrerer Versicherer ein und stellen sie gegenüber.

Ist mein Batteriespeicher automatisch mitversichert?

In den meisten Fällen nein. Standard-Wohngebäudeversicherungen versichern Batteriespeicher häufig nicht automatisch mit. Der Speicher muss in der Regel ausdrücklich genannt und mit seinem Wert in der Police aufgeführt sein. Wer den Speicher nachrüstet, muss das dem Versicherer melden, sonst droht eine Unterversicherung. Auch der nachträgliche Einbau kann als Gefahrerhöhung eingestuft werden.

Sind Marderbisse mitversichert?

Im einfachen PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Erst eine Allgefahrendeckung oder eine eigenständige PV-Versicherung schließt Tierbiss meist ein. Wer in einem ländlich geprägten Gebiet wohnt, sollte das beim Tarifvergleich gezielt prüfen, weil Reparaturkosten bei Marderschäden schnell vierstellig werden können.

Wie ist mein Balkonkraftwerk versichert?

Balkonkraftwerke gelten versicherungsrechtlich als Hausrat, nicht als Gebäudebestandteil. Seit November 2023 sind sie in den GDV-Musterbedingungen für die Hausratversicherung enthalten. Bei Neuverträgen sind sie meist automatisch mitversichert, bei älteren Verträgen muss aktiv nachgemeldet werden. Wichtig: In den Versicherungsbedingungen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen Betrag begrenzt, der in den AVB festgelegt ist. Welcher Betrag in Ihrem Vertrag steht, sollten Sie prüfen. Schäden, die das Balkonkraftwerk an Dritten verursacht (Modul fällt auf Auto oder Nachbar), zahlt nicht die Hausrat-, sondern die Privathaftpflichtversicherung.

Was passiert, wenn ich die Anlage selbst montiert habe?

Versicherer setzen meist eine fachgerechte Installation durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb nach VDE-Normen voraus. Bei einem Schaden, der ursächlich auf unsachgemäße Eigenmontage zurückzuführen ist, kann der Versicherer leistungsfrei sein. Bei Steckersolargeräten gilt seit 1. Dezember 2025 die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95, die technische Anforderungen für Hersteller definiert. Wer ein Gerät betreibt, das die Norm nicht erfüllt, riskiert dass die Haftpflichtversicherung im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit geltend macht. Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Anschluss sowohl die Installation als auch die Versicherungsbedingungen prüfen lassen.

Was tun im Schadensfall an der PV-Anlage?

Im Schadensfall zunächst die Anlage abschalten, am besten über den AC- und DC-Trennschalter. Schaden ausführlich dokumentieren mit Fotos und Videos, beschädigte Komponenten nicht voreilig entsorgen. Schaden zeitnah beim Versicherer melden, am einfachsten über uns. Wir helfen bei der Schadensmeldung, koordinieren bei Bedarf mit Sachverständigen und Installateur und bleiben Ihr Ansprechpartner, bis die Sache geregelt ist. Eigenreparatur sollten Sie vermeiden, weil das den Anspruch auf Erstattung gefährden kann.

Mit welchen Versicherern arbeiten Sie zusammen?

Als Mehrfachagent gem. §34d GewO arbeiten wir mit über 50 Versicherungsgesellschaften zusammen, darunter verschiedene Versicherer mit Wohngebäudetarifen mit PV-Bausteinen sowie Spezialanbieter für eigenständige Photovoltaikversicherungen. Welcher Anbieter für Ihre konkrete Anlage die besten Bedingungen bietet, hängt von Anlagengröße, Speicher, bestehendem Wohngebäudevertrag und Standort ab. Wir holen für Sie konkrete Angebote ein und stellen sie verständlich gegenüber.

PV-Versicherung prüfen oder einrichten?

Senden Sie uns kurze Eckdaten zu Ihrer Anlage (Leistung in kWp, Speichergröße, Baujahr, bestehender Wohngebäudevertrag). Wir prüfen die Lücken, vergleichen Tarife und melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung. Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.