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Hausratversicherung: Wert richtig schätzen, Schutz richtig wählen

Hausrat ist mehr wert, als die meisten denken. Wer den Wert zu niedrig ansetzt, bekommt im Schadensfall nur einen Teil ersetzt. Wer ihn zu hoch ansetzt, zahlt unnötig viel. Ein praktischer Leitfaden zu Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht und Außenversicherung.

Was ist eigentlich Hausrat, und warum unterschätzen ihn die meisten?

Hausrat ist alles, was Sie aus Ihrer Wohnung mitnehmen würden, wenn Sie umziehen: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher, Geschirr, Wertgegenstände. Was kompliziert klingt, fällt einem im Alltag selten auf. Erst wenn der Schaden eintritt, merkt man, wie viel im eigenen Haushalt eigentlich steckt.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben rund 78 Prozent der deutschen Haushalte eine Hausratversicherung (Stand: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023). Allerdings sind viele davon unterversichert, weil die Versicherungssumme nicht zur tatsächlichen Wertentwicklung passt. Im Schadensfall führt das zur anteiligen Kürzung der Entschädigung. Bundesweit hat die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 rund 82.920 Wohnungseinbrüche erfasst, ein Anstieg um 5,7 Prozent gegenüber 2024.

Im Saarland zeigt die Statistik ein gemischtes Bild: 2024 ist die Gesamtkriminalität im Saarpfalz-Kreis um 14,6 Prozent zurückgegangen. Für 2025 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Saarland einen Anstieg bei Wohnungseinbruchsdiebstählen um 38,1 Prozent aus, die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland spricht von rund 40 Prozent. Die gesamtsaarländische Aufklärungsquote über alle Straftaten liegt mit 62,3 Prozent auf einem Neunjahres-Hoch.

Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie den Wert Ihres Hausrats realistisch ansetzen, was die Versicherung tatsächlich abdeckt, wo Außenversicherung und Fahrradklausel ins Spiel kommen, und wie Sie typische Fallen wie die Unterversicherung vermeiden. Bundesweit relevant, mit konkretem Blick auf den Saarpfalz-Kreis.

Drei Schutzbereiche, die jeder kennen sollte

Die Hausratversicherung deckt drei verschiedene Situationen ab. Wer den Unterschied versteht, weiß im Schadensfall sofort, was zu erwarten ist.

Schäden in der Wohnung

Klassisch versichert sind in der Regel Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Bei einem Brand zahlen Versicherer im Schnitt rund 3.160 Euro pro Schadensfall (GDV-Daten). Leitungswasserschäden sind die häufigste Ursache, weit über eine Million Schadensfälle pro Jahr bundesweit.

Schaden in den eigenen vier Wänden

Außenversicherung

Hausrat ist auch außerhalb der Wohnung geschützt, etwa bei einer Reise, im Hotelzimmer, in der Studentenwohnung der Kinder oder im Krankenhaus. Wichtig: Die Außenversicherung greift in der Regel nur in geschlossenen Gebäuden. Was im Zelt oder offen im Freien liegt, ist meist nicht abgedeckt. Üblicherweise gilt der Schutz weltweit für drei bis sechs Monate, gute Tarife verlängern auf bis zu zwölf Monate. Die Entschädigung ist meist auf einen Anteil der Versicherungssumme begrenzt (oft 10 bis 30 Prozent).

Hausrat unterwegs

Was nicht automatisch dabei ist

Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau und Erdrutsch sind kein Standard und müssen ausdrücklich vereinbart werden. Glasbruch ist je nach Tarif separat. Einfacher Fahrraddiebstahl im Freien greift nur mit Fahrradklausel. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Viele moderne Tarife enthalten allerdings einen Verzicht auf diesen Einwand, dann wird der Schaden voll ersetzt.

Zusatzbausteine prüfen

Wichtig zu wissen: Welche Risiken konkret abgedeckt sind, regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) jedes einzelnen Vertrages. Versicherer können vom GDV-Mustertext abweichen. Vor dem Abschluss lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen, vor allem bei Verträgen mit älterem Bedingungsstand. Wir prüfen das auf Wunsch kostenlos.

Wie hoch sollte sie sein? 650 Euro pro Quadratmeter

Die richtige Versicherungssumme ist die häufigste Schwachstelle in Hausratverträgen. Drei Wege, um sie richtig zu treffen.

Tipp 1

Die Faustregel: 650 Euro pro Quadratmeter

Die Verbraucherzentrale und die Versicherungswirtschaft empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Beispiel: Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich eine Versicherungssumme von 52.000 Euro. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt gut ab, einschließlich Möbel, Elektronik, Kleidung und Geschirr.

Zur Wohnfläche zählen alle nutzbaren Räume: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flure, Hobby- und Partyräume sowie Wintergärten. Keller, unausgebaute Dachböden und Garagen zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche. Hausrat darin ist meistens mitversichert, oft aber nur eingeschränkt und mit besonderen Bedingungen: Bei Einbruchsdiebstahl muss der Raum in der Regel abgeschlossen sein. Manche Tarife setzen Obergrenzen für Hausrat außerhalb der eigentlichen Wohnung.

Tipp 2

Wertsachen und individuelle Bewertung

Wer hochwertigen Schmuck, Kunst, antike Möbel oder eine umfangreiche Foto- oder Musiksammlung besitzt, sollte über die Faustregel hinausgehen. Wertsachen sind nach den Versicherungsbedingungen typischerweise Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken, Münzen sowie Kunstgegenstände und handgeknüpfte Teppiche. Sie sind meist mit eigenen Obergrenzen versehen, häufig 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme, manchmal auch höher. Antike Möbel zählen in der Regel zum normalen Hausrat, ihr hoher Wert sollte aber bei der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Für Bargeld gelten besonders strenge Grenzen, oft nur 1.000 bis 2.000 Euro außerhalb eines Tresors. In einem geeigneten Wertschutzschrank mit Mindestsicherheitsstufe sind höhere Beträge versichert, oft bis zu 20 bis 40 Prozent der Versicherungssumme. Eine Inventarliste mit Fotos und Kaufbelegen hilft im Schadensfall sehr, weil die Versicherung den Nachweis der Werte verlangt.

Tipp 3

Unterversicherungsverzicht

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist und ein Schaden eintritt, kürzt der Versicherer anteilig. Beispiel: Hausrat tatsächlich 50.000 Euro wert, versichert nur mit 30.000 Euro. Im Schadensfall werden nur 60 Prozent der Schadenshöhe ersetzt, auch bei einem Teilschaden von 5.000 Euro.

Der Unterversicherungsverzicht schützt vor dieser Falle. Versicherer verzichten dann auf die Unterversicherungsprüfung, wenn die Versicherungssumme bei mindestens 650 Euro pro Quadratmeter liegt. Das ist in modernen Tarifen meist enthalten, sollte aber im Vertrag ausdrücklich erwähnt sein. Bei sehr hochwertigem Hausrat gilt der Unterversicherungsverzicht je nach Tarif nur bis zu einer Obergrenze (üblich sind 200.000 bis 250.000 Euro), darüber hinaus ist eine individuelle Wertermittlung sinnvoll.

Tipp 4

Fahrrad, Außenversicherung und Garten

Das eigene Fahrrad ist im Rahmen der Hausratversicherung in der Regel nur bei Einbruchsdiebstahl mitversichert, also wenn jemand in einen abgeschlossenen Raum (Keller, Garage, Wohnung) eindringen muss. Wer sein Rad regelmäßig draußen abstellt, braucht die Fahrradklausel als Zusatz. Diese deckt auch Diebstahl im Freien, oft bis zu einer Obergrenze von 1 bis 5 Prozent der Versicherungssumme. Wertvollere Räder oder E-Bikes sichern Sie besser über eine eigenständige Fahrradversicherung ab.

Hausrat im Garten ist die häufigste Grauzone. Gartenmöbel, Grill und Sonnenschirm sind in manchen Tarifen mitversichert, andere setzen Obergrenzen oder schließen den Schutz im Freien aus. Vor der Saison lohnt sich der Blick in die Police. Mehr zum Thema Sturmschaden und Verkehrssicherungspflicht im Beitrag Sturm und Hagel im Saarpfalz-Kreis.

Drei typische Beispiele, drei Lehren

Wie sich Unterversicherung, Fahrradklausel und Außenversicherung im Schadensfall auswirken, zeigen diese realistischen Beispiele aus dem Saarpfalz-Kreis.

Einbruchsdiebstahl mit Unterversicherung

Einbruch in Homburg

In einer 90-Quadratmeter-Wohnung wurde während des Urlaubs eingebrochen. Gestohlen wurden Laptop, Schmuck und Elektronik im Gesamtwert von 12.000 Euro. Die Versicherungssumme lag bei 40.000 Euro, der tatsächliche Hausrat-Wert betrug aber rund 60.000 Euro.

Aktion: Polizei rufen, Anzeige erstatten, Fotos vom Einbruchsort und Liste der gestohlenen Gegenstände. Versicherung unverzüglich informieren (nach § 30 VVG), Kaufbelege oder Fotos der Wertgegenstände nachreichen.

In der Regel: Die Versicherung stellt eine Unterversicherung von rund 33 Prozent fest. Statt 12.000 Euro werden nur etwa 8.000 Euro erstattet. Mit Unterversicherungsverzicht hätte der Schaden voll abgedeckt werden können.
Leitungswasserschaden

Geplatzter Schlauch in der Mietwohnung

In einer Wohnung in Blieskastel platzt während der Nacht der Zulaufschlauch der Waschmaschine. Möbel und Teppich werden beschädigt, das Holzparkett quillt auf. Im Stockwerk darunter dringt Wasser in die Decke ein. Schadenshöhe in der eigenen Wohnung rund 4.500 Euro, beim Nachbarn rund 6.000 Euro.

Aktion: Wasser abdrehen, Fotos machen, Vermieter unverzüglich informieren. Eigene Hausratversicherung melden. Bei verschuldetem Schaden beim Nachbarn auch die private Haftpflichtversicherung einschalten.

In der Regel: Hausrat zahlt für bewegliche Gegenstände (Möbel, Teppich). Schäden am Gebäude (Parkett, Decke) fallen unter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Privathaftpflicht greift, wenn der Mieter den Schaden bei Dritten zu verantworten hat. Drei Versicherungen, ein Schaden.
Fahrraddiebstahl unterwegs

Rad gestohlen am Bahnhof

Ein neues E-Bike im Wert von 2.800 Euro wird am Bahnhof Homburg gestohlen, obwohl es abgeschlossen war. Die Hausratversicherung enthält keine ausdrückliche Fahrradklausel.

Aktion: Polizei verständigen, Anzeige erstatten, Rahmennummer und Kaufbeleg vorlegen. Hausratversicherung informieren, Bestätigung der Anzeige nachreichen.

In der Regel: Ohne Fahrradklausel zahlt die Hausratversicherung nicht, weil es kein Einbruchsdiebstahl in einen abgeschlossenen Raum war. Mit Fahrradklausel wäre der Schaden bis zur tariflichen Obergrenze gedeckt. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich oft eine eigenständige Fahrradversicherung.

Checkliste vor dem Abschluss

Diese fünf Punkte sind die häufigsten Schwachstellen in Hausratverträgen. Wer sie systematisch durchgeht, vermeidet die typischen Fallen.

01

Wohnfläche korrekt ermitteln

Die Wohnfläche aus dem Mietvertrag, der Wohnflächenberechnung oder der Teilungserklärung ist die Grundlage. Wer renoviert, ausgebaut oder den Dachboden in Wohnraum umgewandelt hat, sollte die Werte aktualisieren. Wintergärten und Hobbyräume zählen meistens mit, Keller und Garagen meist nicht.

02

Versicherungssumme nach 650-Euro-Regel berechnen

Quadratmeter mal 650 Euro ergibt die Mindestversicherungssumme. Bei hochwertigem Hausrat (Designermöbel, Kunst, umfangreiche Wertsachen) lieber 750 bis 1.000 Euro pro Quadratmeter ansetzen oder eine individuelle Bewertung machen lassen.

03

Unterversicherungsverzicht prüfen

Im Vertrag oder Versicherungsschein nachsehen, ob der Unterversicherungsverzicht ausdrücklich vereinbart ist. Falls nicht, beim Versicherer schriftlich anfragen. In modernen Tarifen ist das meist enthalten, bei älteren Verträgen oft nicht.

04

Wertsachen-Grenzen und Tresor klären

Bei Schmuck, Kunst, Sammlungen oder größeren Geldbeträgen die Wertsachen-Obergrenze des Tarifs prüfen. Häufig sind 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme für Wertsachen reserviert. Wer mehr braucht, kann die Obergrenze gegen Aufpreis erhöhen. Bargeld über 1.000 bis 2.000 Euro sollte in einem geeigneten Wertschutzschrank aufbewahrt werden, sonst greift die niedrige Standardgrenze.

05

Zusatzbausteine bedarfsgerecht wählen

Fahrradklausel für Räder, die regelmäßig draußen stehen. Elementarschutz bei Lage in starkregen-gefährdeter Gegend. Glasversicherung bei großen Glasflächen oder Wintergarten. Erweiterte Außenversicherung bei längeren Auslandsaufenthalten. Wir prüfen auf Wunsch kostenlos, welche Bausteine zu Ihrer Situation passen.

Was Kunden uns regelmäßig fragen

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Kosten hängen von Wohnfläche, Standort, Versicherungssumme und gewählten Zusatzbausteinen ab. Für eine Standard-Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht liegen die Beiträge in der Regel zwischen 60 und 200 Euro pro Jahr, abhängig von der Postleitzahl (Stadt teurer als Land) und der Versicherungssumme. Im Saarpfalz-Kreis liegen die Beiträge meist im unteren bis mittleren Bereich.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme genau sein?

Die Versicherungswirtschaft und die Verbraucherzentrale empfehlen 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Mindestwert. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt gut ab. Bei besonders hochwertiger Einrichtung, Kunstwerken oder vielen Wertsachen sollte die Summe entsprechend höher angesetzt werden. Eine Inventarliste hilft, die richtige Summe zu bestimmen, und ist im Schadensfall der wichtigste Nachweis für die Werte der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände.

Was passiert bei Unterversicherung?

Wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme, kürzt der Versicherer die Entschädigung anteilig. Beispiel: Hausrat tatsächlich 60.000 Euro wert, versichert mit 40.000 Euro, das sind zwei Drittel. Bei einem Schaden von 6.000 Euro werden nur 4.000 Euro erstattet. Der Unterversicherungsverzicht schützt vor dieser Falle: Versicherer verzichten auf die Prüfung, wenn die Mindestsumme von 650 Euro pro Quadratmeter eingehalten ist. Die Beweislast für das Vorliegen einer Unterversicherung trägt nach der Rechtsprechung der Versicherer (OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2022, 4 U 1053/22).

Ist mein Fahrrad mitversichert?

Im Standardumfang nur bei Einbruchsdiebstahl, also wenn jemand in einen abgeschlossenen Raum (Keller, Garage, Wohnung) einbricht. Wer sein Rad draußen abstellt, braucht die Fahrradklausel als Zusatzbaustein. Damit ist auch der Diebstahl auf der Straße oder am Bahnhof abgedeckt, oft mit einer Obergrenze von 1 bis 5 Prozent der Versicherungssumme. Manche Tarife enthalten eine Nachtzeitklausel (Schutz nachts eingeschränkt), das lohnt sich zu prüfen. Bei hochwertigen Rädern oder E-Bikes lohnt sich häufig eine eigenständige Fahrradversicherung.

Sind meine Sachen im Hotel oder auf Reisen versichert?

Ja, im Rahmen der Außenversicherung. Diese gilt in der Regel weltweit für drei bis sechs Monate, gute Tarife verlängern auf bis zu zwölf Monate. Versichert sind dieselben Gefahren wie zu Hause: Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, Raub, Sturm und Hagel. Wichtig: Die Außenversicherung greift nur in geschlossenen Gebäuden, also Hotel, Pension, Ferienwohnung. Was im Zelt oder offen im Freien zurückgelassen wird, ist meist nicht abgedeckt.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Nach § 81 Abs. 2 VVG kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Diskutiert werden in der Rechtsprechung Fälle wie das nicht abgestellte Bügeleisen, der überlaufende Wasserhahn oder ein gekipptes Fenster bei längerer Abwesenheit, wobei die Gerichte hier meist nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden. Moderne Tarife enthalten oft einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, dann wird der Schaden voll ersetzt. Vorsatz bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.

Was ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt?

Nicht im Standardumfang sind Elementarschäden (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch), Glasbruch, einfacher Diebstahl im Freien (außer mit Fahrradklausel), Verschleiß an Geräten und Schäden durch Wildtiere oder Schädlinge (Marder, Waschbären, Schaben, Mäuse). Auch gewerblich genutzte Gegenstände sind oft nicht über die private Hausratversicherung versichert. Wer Homeoffice macht und teure Geräte hat, sollte das mit dem Versicherer klären. Mehr zu Elementarschäden im Beitrag Elementarschadenversicherung Saarpfalz.

Brauche ich zusätzlichen Elementarschutz?

Empfehlenswert ist Elementarschutz für die meisten Haushalte. Starkregen und lokale Überflutungen können auch dort vorkommen, wo es kein klassisches Hochwasserrisiko gibt. Die Aufpreise sind moderat, im Saarpfalz-Kreis meist zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr zusätzlich, abhängig von Standort und Versicherungssumme. Eine ausführliche Einordnung findet sich im Beitrag Elementarschadenversicherung Saarpfalz.

Was tun direkt nach einem Einbruch?

Erstens: Polizei rufen über 110, eine offizielle Anzeige ist Voraussetzung für die Schadensregulierung. Zweitens: Tatort möglichst unverändert lassen, bis die Polizei vor Ort war, damit die Spurensicherung arbeiten kann. Dringende Maßnahmen zur Schadensminderung sind aber jederzeit erlaubt (§ 82 VVG). Drittens: Fotos vom Tatort und der aufgebrochenen Tür oder des Fensters machen. Viertens: Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen, möglichst mit Kaufbelegen oder Fotos. Fünftens: Versicherer informieren, in der Regel schriftlich oder über das Kundenportal. Wir begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess.

Lohnt sich ein Wechsel der Hausratversicherung?

Häufig ja, vor allem wenn der Vertrag älter als zehn Jahre ist. Moderne Tarife bieten oft den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, höhere Wertsachen-Obergrenzen und bessere Außenversicherung. Vor einem Wechsel lohnt sich der Tarifcheck: Manchmal lässt sich der bestehende Vertrag mit dem aktuellen Versicherer auf neue Bedingungen umstellen, ohne dass ein Wechsel nötig ist. Ein kostenloser Vergleich zeigt, was sinnvoll ist.

Wir prüfen Ihre Hausratversicherung

Wir schauen mit Ihnen gemeinsam an, ob Ihre Versicherungssumme zur tatsächlichen Wertentwicklung passt, ob Außenversicherung und Fahrradklausel sinnvoll sind und ob Sie bei einem anderen Tarif besser aufgehoben wären. Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.