Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Verwalter und Beiräte.
Beratung und Angebotsvergleich für WEGs im Saarland und in der Pfalz. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gehört die Haftpflichtversicherung gegen Haus- und Grundbesitzerrisiken nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG zum gesetzlichen Mindeststandard ordnungsmäßiger Verwaltung. Wir prüfen den bestehenden Schutz und finden den passenden Tarif für Ihre Anlage.
Worum es geht
Die Versicherung gegen Verkehrssicherungs-Risiken der Anlage
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (kurz: HUG) sichert die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Schadensersatzforderungen Dritter ab, wenn Personen oder Sachen durch das gemeinschaftliche Eigentum zu Schaden kommen. Klassische Fälle: ein Sturz auf dem nicht ausreichend gestreuten Gehweg, ein herabfallender Dachziegel auf ein parkendes Auto, ein Wasserschaden im Nachbarhaus durch eine undichte Dachrinne.
Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder teils auch selbstgenutzten Eigentumswohnungen ist das Haus- und Grundbesitzerrisiko häufig über die Privathaftpflicht mitversichert. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gehört die Versicherung hingegen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG zum gesetzlichen Mindeststandard ordnungsmäßiger Verwaltung. Fehlt der Versicherungsschutz, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer den Abschluss nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG notfalls gerichtlich einfordern.
Wir prüfen Ihre bestehende Police, vergleichen die Bedingungen verfügbarer Versicherer und liefern Ihnen eine Aufstellung, die der Verwalter oder Beirat in der Eigentümerversammlung vorlegen kann. Beratung läuft digital per WhatsApp, Video oder Telefon, persönliche Termine in Homburg sind möglich, wenn gewünscht.
Rechtslage
Was das Gesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften verlangt
§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG
Zählt die Haftpflichtversicherung gegen Haus- und Grundbesitzerrisiken ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung der WEG, gleichrangig mit der Wohngebäudeversicherung. Sie ist keine behördlich überwachte Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflicht, gehört aber zum gesetzlichen Mindeststandard ordnungsmäßiger Verwaltung.
§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG
Fehlt der Versicherungsschutz, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer den Abschluss notfalls gerichtlich einfordern. Für Verwalter ein klares Mandat, das Thema in der Eigentümerversammlung anzustoßen, bevor es konfliktbeladen wird.
§§ 823, 836 BGB
Kommen als Anspruchsgrundlagen in Betracht, wenn Dritte durch Verkehrssicherungspflichtverletzungen, bauliche Mängel oder sich ablösende Gebäudeteile geschädigt werden. Ohne HUG haftet zunächst die Gemeinschaft mit ihrem Gemeinschaftsvermögen, zusätzlich kommt eine anteilige Außenhaftung der einzelnen Eigentümer nach § 9a Abs. 4 WEG in Betracht.
Die HUG ist also keine Option, sondern ein Pflichtbestandteil ordnungsmäßiger Verwaltung. Für den Verwalter reduziert eine korrekt eingerichtete HUG das Organisations- und Haftungsrisiko rund um das Gemeinschaftseigentum. Sie ersetzt jedoch nicht die eigene Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters für Fehler in der Verwaltertätigkeit. Wir helfen Ihnen, den Schutz korrekt zu strukturieren und die Eigentümerversammlung mit einer beschlussreifen Vorlage zu versorgen.
Was abgesichert wird
Die Kernrisiken aus dem Gemeinschaftseigentum
Verkehrssicherungspflicht
Stolperstellen, lose Gehwegplatten, defekte Beleuchtung im Eingangsbereich, herabfallende Bauteile. Die häufigsten Schadensursachen, oft mit hohen Personenschäden bei Stürzen.
KernRäum- und Streupflicht
Glatteis, Schnee, nasses Laub auf den Gehwegen rund um die Anlage. Auch wenn Aufgaben an Hausmeisterdienst, Winterdienst oder andere Beauftragte übertragen werden, bleiben Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten bestehen.
KernBauliche Mängel
Defekte Treppengeländer, beschädigte Aufzüge, lockere Fassadenelemente, marode Balkonbrüstungen. Schäden Dritter durch Mängel am Gemeinschaftseigentum.
KernBauarbeiten an der Anlage
Sanierungen, Umbauten, Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum bringen erhöhtes Haftungsrisiko mit sich. Viele Tarife schließen Bauherrenrisiken bis zu einer bestimmten Bausumme ein, häufig 100.000 oder 200.000 Euro je Vorhaben. Die konkrete Grenze ist im Tarif zu prüfen.
Klausel prüfenGewässer- und Allmählichkeitsschäden
Heizöltank-Schäden und Allmählichkeitsschäden, etwa durch undichte Leitungen oder Dachrinnen. Tank-Sanierungen werden je nach Bodenbeschaffenheit schnell fünf- bis sechsstellig. Abwasser- und Rückstauschäden sind je nach Tarif unterschiedlich verortet, eine Abgrenzung zur Wohngebäude- bzw. Elementardeckung ist wichtig.
Klausel prüfenPhotovoltaik & Wärmepumpe
Schäden durch Anlagen am und auf dem Dach (PV-Module, Wärmepumpen, Solarthermie). In modernen Tarifen häufig mitversicherbar oder bereits enthalten. Entscheidend sind Betreiber, Eigentumsverhältnisse, Leistung und die konkreten Bedingungen, bei Altpolicen unbedingt prüfen.
Standard heuteWichtig für WEGs: Achten Sie auf die Mitversicherung von Verwalter, Hausmeister und sonstigen Beauftragten (Reinigungspersonal, Gärtner, externe Dienstleister). Bei guten Tarifen Standard, bei manchen Anbietern nur als Zusatzbaustein. Wir prüfen, was in Ihrem Vertrag enthalten ist und schließen Lücken bei der Tarifprüfung.
Was Sie von uns erwarten können
Angebotsvergleich, der zur Eigentümerversammlung passt
Bei der HUG ist der Beitrag meist niedrig, der Unterschied liegt in den Klauseln: Mitversicherung des Verwalters, Bauarbeiten-Inklusion, Allmählichkeitsschäden, Forderungsausfalldeckung.
Anbieterübersicht für die Eigentümerversammlung
Wir holen Angebote von WEG-fähigen Versicherern ein, prüfen die Bedingungen und liefern Ihnen eine übersichtliche Aufstellung. Bei Standard-WEGs in der Regel drei bis fünf passende Versicherer, bei besonderen Risiken handverlesen.
Bedingungen vor Preis
Der Beitragsunterschied zwischen Standard und Premium ist meist gering, der Leistungsunterschied im Schadensfall erheblich. Wir prüfen, wo Standardschutz reicht und wo Erweiterungen Sinn ergeben, etwa bei Bauvorhaben, Heizöltank oder Allmählichkeitsschäden.
Wir begleiten Sie im Schadensfall
Wenn jemand stürzt, ein Dachziegel auf ein Auto fällt, oder ein Allmählichkeitsschaden auftritt: wir sind an Ihrer Seite. Wir unterstützen Verwalter und Beirat bei Schadensmeldung und Dokumentation, begleiten Sie bis zum Abschluss der Schadensregulierung durch den Versicherer.
Aus der Praxis
Drei Schadensbilder aus der WEG-Praxis
Typologisch unterschiedliche Schäden, die in der Praxis häufig auftreten. Sie zeigen, worauf es bei der Tarifwahl ankommt, jenseits der reinen Beitragshöhe.
Glatteis-Sturz vor dem Eingang
An einem Wintermorgen rutscht eine Postbotin auf dem nicht ausreichend gestreuten Gehweg vor einer WEG-Anlage in Bexbach aus. Sie bricht sich das Handgelenk, ist mehrere Wochen krankgeschrieben und fordert Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Schaden: Personenschaden mittlerer Höhe, schnell hoch fünfstellig. Bei langfristigen Folgen wie eingeschränkter Berufsfähigkeit auch sechsstellig.
Dachziegel auf parkendes Auto
Während eines Sturms löst sich ein lockerer Dachziegel von einer WEG-Anlage und fällt auf ein parkendes Fahrzeug. Erhebliche Beschädigungen an Motorhaube und Frontscheibe, der Schaden ist nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, weil er ein fremdes Fahrzeug betrifft.
Schaden: Sachschaden am Fahrzeug, vierstellig bis fünfstellig. Wäre eine Person darunter gestanden, deutlich höher.
Wasserschaden im Nachbarhaus
Eine undichte Dachrinne einer WEG-Anlage tropft über Monate hinweg auf das Mauerwerk des direkten Nachbargebäudes. Es bildet sich Schimmel im Mauerwerk und in einer angrenzenden Wohnung des Nachbarhauses. Die Eigentümer fordern Sanierungskosten und Wertminderung.
Schaden: Sanierungsforderungen des Nachbarn, fünf- bis sechsstellig je nach Ausmaß. Plus eventuelle Folgekosten für Wertminderung oder Mietausfall.
Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Was Verwalter und Beiräte uns oft fragen
Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für unsere WEG Pflicht?
Sie ist keine behördlich überwachte Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflicht, gehört für WEGs aber zum gesetzlichen Mindeststandard ordnungsmäßiger Verwaltung: § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG zählt sie ausdrücklich dazu, gleichrangig mit der Wohngebäudeversicherung. Fehlt der Schutz, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer den Abschluss nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einklagen.
Im Ergebnis: Eine WEG ohne HUG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Für den Verwalter ist das ein klares Mandat, das Thema rechtzeitig in der Eigentümerversammlung anzustoßen.
Was deckt die HUG ab und was nicht?
Die HUG zahlt für Schäden, die Dritte durch das Gemeinschaftseigentum erleiden: Personen- und Sachschäden auf dem Grundstück, vor dem Haus, durch herabfallende Bauteile oder durch nicht ausreichend geräumte Wege.
Sie deckt nicht Schäden am Gebäude selbst, das ist Sache der Wohngebäudeversicherung. Sie deckt nicht Schäden, die durch Sondereigentum entstehen, das ist Sache der jeweiligen Privathaftpflicht des einzelnen Eigentümers. Wer auf welcher Seite haftet, ist im Schadensfall manchmal Streitfrage. Wir helfen bei der Abgrenzung.
Brauchen wir die HUG zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung?
Ja. Beide Versicherungen sind für WEGs nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gefordert und decken unterschiedliche Risiken ab.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude: Brand, Wasserschaden, Sturm, Hagel. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Schäden, die durch das Gebäude bei Dritten entstehen: ein Sturz auf dem Gehweg, ein herabfallender Dachziegel, ein durchgesickerter Wasserschaden im Nachbarhaus. Manche Versicherer bieten beide in einem Vertrag, andere getrennt. Wir prüfen, was für Ihre Anlage sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Sind Verwalter und Hausmeister mitversichert?
In der Regel ja, aber nicht in jedem Tarif. Die meisten WEG-fähigen HUG-Tarife schließen den Verwalter, Hausmeister und sonstige Beauftragte (Reinigungspersonal, Gärtner, externe Dienstleister) standardmäßig in den Versicherungsschutz mit ein.
Das ist wichtig, weil Schäden auch durch das Handeln dieser Personen entstehen können, etwa durch nicht durchgeführte Wartungen oder unzureichend ausgeführte Reinigungen. Bei der Tarifprüfung achten wir gezielt darauf. Wichtig: Die Mitversicherung des Verwalters über die HUG ersetzt nicht die separate Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters für seine Verwaltertätigkeit, das sind zwei verschiedene Sachen.
Was ist mit Bauarbeiten an unserem Mehrfamilienhaus?
Sanierungen, Modernisierungen oder Umbauten am Gemeinschaftseigentum bringen ein erhöhtes Haftungsrisiko mit sich, etwa wenn ein Passant durch eine Baustelle zu Schaden kommt oder Material von der Baustelle herabfällt.
Viele HUG-Tarife schließen Bauherrenrisiken bis zu einer bestimmten Bausumme ein, häufig 100.000 oder 200.000 Euro je Vorhaben. Die konkrete Grenze muss im Tarif geprüft werden. Bei größeren Sanierungen wie Dachgeschossausbau, Komplettfassaden-Sanierung oder Aufzugsneubau ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung zu prüfen. Wir klären das vor jeder größeren Maßnahme mit Ihnen.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Versicherungssummen zwischen 5 und 50 Millionen Euro sind im WEG-Bereich üblich. Standard-Empfehlung für die meisten Anlagen: 10 bis 20 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bei großen Mehrfamilienhäusern, hohen Eigentumswerten oder Anlagen mit besonderen Risiken (Tiefgarage, Glasfassade, gemischte Wohn- und Gewerbenutzung) kann auch 50 Millionen sinnvoll sein. Der Beitragsunterschied zwischen 10 und 50 Millionen ist meist überschaubar, der Sicherheitsgewinn deutlich. Wir kalibrieren das passend zur Anlage.
Kostenlos & unverbindlich
Ihre HUG-Police prüfen oder neu aufsetzen
Senden Sie uns Ihre aktuelle Police und ein paar Eckdaten zur Anlage (Anzahl Einheiten, geplante oder laufende Bauarbeiten, eventueller Heizöltank, ggf. Vorschäden). Wir prüfen den Schutz, holen Vergleichsangebote ein und liefern Ihnen eine Aufstellung, die Sie der nächsten Eigentümerversammlung vorlegen können. Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.