Hausverwalter · WEG-Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude­versicherung für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften. Für Verwalter und Beiräte.

Spezialisierte Beratung und Angebotsvergleich für WEGs im Saarland und in der Pfalz. Wir suchen passende Versicherer für Ihre Anlage und bereiten den Vergleich für die Eigentümerversammlung auf. Auch in schwierigen Fällen wie Vorschäden oder Vorversicherer-Kündigung.

WEG-Versicherung ist anders als Einfamilienhaus-Versicherung

Eine Wohngebäudeversicherung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht einfach eine größere Variante der Einfamilienhaus-Police. Höhere Versicherungssummen, gemischte Eigentumsverhältnisse zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, oft Photovoltaik, Wärmepumpe oder Tiefgarage, häufig komplexe Bauformen mit mehreren Aufgängen. Standard-Tarife greifen hier oft zu kurz, und im Schadensfall kann sich für den Verwalter daraus eine persönliche Haftung gegenüber der Eigentümergemeinschaft ergeben.

Die Versicherungsbranche ist 2026 angespannt. Zum Jahreswechsel haben fast alle Versicherer die Beiträge angehoben, der Anpassungsfaktor stieg um 4,21 Prozent, viele Anbieter haben darüber hinaus tarifliche Anpassungen zwischen 5 und 30 Prozent vorgenommen. Gleichzeitig ziehen sich einzelne Versicherer aus dem Wohngebäudegeschäft zurück. Ein Wechsel ist schwerer geworden, gerade bei Vorschäden, älterem Bestand oder besonderer Bauweise.

Hier setzen wir an. Wir prüfen Ihre bestehende Police, vergleichen die Bedingungen verfügbarer Versicherer (nicht nur die Preise) und liefern Ihnen eine Aufstellung, die der Verwalter oder Beirat in der Eigentümerversammlung vorlegen kann. Beratung läuft digital per WhatsApp, Video oder Telefon, persönliche Termine in Homburg sind möglich, wenn gewünscht.

Wer in der WEG über die Versicherung entscheidet

Rolle 01

Verwalter

Bereitet den Angebotsvergleich vor, holt Angebote ein, dokumentiert die Bedingungen. Trägt die Verantwortung für ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Bei unzureichendem Versicherungsschutz kann er gegenüber der Eigentümergemeinschaft in die persönliche Haftung geraten.

Rolle 02

Verwaltungsbeirat

Prüft die Vorschläge des Verwalters, gibt Empfehlung an die Eigentümerversammlung. Hat das Einsichtsrecht in alle Versicherungsunterlagen. Beiräte können bei grober Vernachlässigung der Aufsichtspflicht selbst in die Haftung geraten, deshalb ist die Mitprüfung kein bloßer Formalakt.

Rolle 03

Eigentümerversammlung

Beschließt Wechsel oder Anpassung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen empfiehlt sich eine besonders sorgfältige Beschlussvorlage, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Ohne wirksamen Beschluss kann der Verwalter keine grundlegende Vertragsänderung durchführen.

Bis März 2026 galt in der WEG-Praxis: Vor jedem Wechsel müssen drei Vergleichsangebote vorliegen. Mit dem BGH-Urteil vom 27.03.2026 (V ZR 7/25) ist diese starre Regel für Erhaltungsmaßnahmen gefallen. Juristisch wird überwiegend davon ausgegangen, dass das auch für andere Beschlussbereiche wie Versicherungen gilt. Entscheidend ist jetzt eine ausreichende, nachvollziehbare Tatsachengrundlage im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung. Bei Versicherungsverträgen mit fünfstelligen Jahresprämien bleibt ein sauber dokumentierter Angebotsvergleich in der Praxis weiterhin der Standard ordnungsgemäßer Verwaltung.

Die Kernrisiken für Mehrfamilienhäuser und WEG-Anlagen

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Pflichtbestandteil der angemessenen Gebäudeversicherung nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG. Im Mehrfamilienhaus oft mit hohem Schadenpotenzial wegen mehrerer Einheiten und gemeinschaftlich genutzter Flächen.

Standard

Leitungswasser

Häufigster Schadensfall in der Wohngebäudeversicherung, in MFH oft mit Wassereintritt über mehrere Etagen. Klauseln zur Deckung bei grober Fahrlässigkeit und zum Regressverzicht gegen einzelne Eigentümer sind wichtig, damit das Verschulden einer Person nicht den Schutz der gesamten WEG gefährdet.

Standard

Sturm und Hagel

Schäden ab Windstärke 8 an Dach, Fassade, Dachfenstern und Antennen. Bei MFH häufig mit hohen Reparaturkosten wegen großer Dachflächen und aufwendiger Folgesanierung in mehreren Wohnungen.

Standard

Elementarschäden

Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck. Im Saarland und in der Pfalz nach dem Pfingsthochwasser 2024 systematisch nachgefragt. Eine bundesweite Pflichtversicherung wird seit Jahren diskutiert.

Erweiterung

Glasversicherung

Treppenhaus-Verglasung, Eingangsbereiche, Wintergärten, Glasdächer. Glasflächen im Gemeinschaftseigentum summieren sich schnell, einzelne Brüche werden vierstellig.

Erweiterung

Photovoltaik & Wärmepumpe

Moderne Gebäudetechnik, oft erst nach Vertragsabschluss installiert und in Altpolicen nicht enthalten. Bei nachträglicher Aufrüstung muss der Versicherer informiert werden, sonst droht Unterversicherung.

Erweiterung

Premium-Tarife arbeiten zunehmend mit Allgefahrendeckung, also unbenannten Gefahren. Versichert ist dort alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Für ältere Bestandsbauten, gemischte Nutzung oder hohe Versicherungswerte kann das Vorteile bringen, weil Deckungslücken kleiner werden. Für Verwalter kann das auch ein Argument zur Haftungsreduzierung sein. Wir prüfen, ob das für Ihre Anlage Sinn ergibt.

Angebotsvergleich, der zur Eigentümerversammlung passt

Bei der WEG-Versicherung zählt nicht der billigste Tarif, sondern der, der zur Anlage passt: bei Vorschäden, älterer Bausubstanz, gemischter Nutzung.

Was uns wichtig ist Bedingungen vor Preis

Anbieterübersicht für die Eigentümerversammlung

Wir holen Angebote von WEG-fähigen Versicherern ein, prüfen die Bedingungen und liefern Ihnen eine übersichtliche Aufstellung. Anzahl der Angebote richtet sich nach Risiko-Profil: bei Standard-WEGs in der Regel drei bis fünf passende Versicherer, bei schwierigen Risiken auch weniger, dafür dann handverlesen.

Bedingungen vor Preis

Bei der WEG-Versicherung entscheiden Klauseln über das, was im Schadensfall passiert. Deckung bei grober Fahrlässigkeit, Regressverzicht, ausreichende Mietausfall-Summen, ggf. Allgefahrendeckung. Wir prüfen die Bedingungen und sagen Ihnen, wo der billigste Tarif später teuer werden kann und wo der Standardschutz ausreicht.

Wir begleiten Sie im Schadensfall

Wenn es passiert, Wasserschaden über mehrere Etagen, Sturmschaden am Dach, Brand: wir sind an Ihrer Seite. Wir unterstützen Verwalter und Beirat bei Schadensmeldung und Dokumentation, begleiten Sie bis zum Abschluss der Schadensregulierung durch den Versicherer.

Drei Schadensbilder aus der WEG-Praxis

Typologisch unterschiedliche Schäden, die in Mehrfamilienhäusern und WEG-Anlagen häufig auftreten. Sie zeigen, worauf es bei der Tarifwahl ankommt, jenseits der reinen Beitragshöhe.

Leitungswasser

Rohrbruch in der zweiten Etage

In einem Mehrfamilienhaus mit acht Einheiten platzt nachts eine Heizungsleitung. Wasser läuft mehrere Stunden, bevor es bemerkt wird. Drei darunter liegende Wohnungen und Gemeinschaftsflächen sind betroffen.

Schaden: Estrich, Wände, Decken in mehreren Einheiten, fünfstellige Schadenshöhe schnell erreicht.

Bedingungs-Detail: Klauseln zur Deckung bei grober Fahrlässigkeit und zum Regressverzicht gegen einzelne Eigentümer sind in der WEG-Wohngebäudeversicherung essentiell. Ohne sie kann das Verschulden einer Person (etwa nicht durchgeführte Wartung) den Versicherungsschutz der gesamten WEG gefährden.
Pfingsten 2024

Hochwasser in Tiefgarage und Keller

Während des Pfingsthochwassers im Mai 2024 dringt nach drei Tagen Dauerregen Wasser in die Tiefgarage einer WEG-Anlage ein. Über Lichtschächte gelangt das Wasser auch in die Kellerräume mit Heizungsanlage und Lagerflächen mehrerer Eigentümer.

Schaden: Heizungsanlage Totalschaden, Estrich im Keller, gelagerte Gegenstände, wochenlange Trocknungsarbeiten.

Wichtig: Standard-Wohngebäudeschutz deckt das nicht. Nur Tarife mit Elementarschadenbaustein zahlen bei Hochwasser, Starkregen oder Rückstau. Nach den Ereignissen 2024 im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist dieser Baustein für die meisten WEGs der Region nicht mehr verzichtbar.
Wintersturm

Sturmschaden mit Mietausfall

Ein Wintersturm reißt die Hälfte der Dacheindeckung eines Mehrfamilienhauses ab, Wasser dringt in die obersten Wohnungen ein. Nach Stromausfall springt die Heizung nicht mehr an, eine Eigentümerin muss in eine Notunterkunft.

Schaden: Dachsanierung, Wassereintrittsfolgen über mehrere Etagen, Mietausfall bei drei vermieteten Einheiten, Notunterkunft.

Bei MFH oft unterschätzt: Mietausfall ist nicht in jedem WEG-Tarif standardmäßig enthalten, und wenn doch, sollte die Summe mehrmonatige Reparaturzeiten abdecken können. Standardpolicen kalkulieren oft mit Einfamilienhaus-Werten und greifen bei Mehrfamilienhäusern schnell zu kurz. Bei der Tarifprüfung achten wir gezielt auf diesen Punkt.

Was Verwalter und Beiräte uns oft fragen

Wer entscheidet über die WEG-Wohngebäudeversicherung, Verwalter oder Eigentümer?

Über Abschluss und Wechsel der Wohngebäudeversicherung entscheidet die Eigentümerversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Verwalter bereitet den Beschluss vor, holt Angebote ein und führt den Beschluss anschließend aus.

Wichtig: Ohne wirksamen Beschluss kann der Verwalter keine grundlegende Vertragsänderung durchführen. Nach § 27 Abs. 1 WEG kann er nur bei untergeordneten Angelegenheiten eigenverantwortlich handeln. Bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen wie der Wohngebäudeversicherung ist der Beschluss zwingende Voraussetzung.

Müssen wir drei Vergleichsangebote einholen, bevor wir wechseln?

Bis vor kurzem galt in der WEG-Praxis: ja. Mit dem BGH-Urteil vom 27.03.2026 (Aktenzeichen V ZR 7/25) ist diese starre Drei-Angebote-Regel jedoch gefallen, jedenfalls für Erhaltungsmaßnahmen. Juristisch wird allerdings überwiegend davon ausgegangen, dass die Argumentation auch auf andere Beschlussbereiche wie Versicherungsverträge übertragbar ist. Entscheidend ist jetzt eine ausreichende, nachvollziehbare Tatsachengrundlage.

Bei einer Versicherungsentscheidung mit fünfstelliger Jahresprämie bleibt der Angebotsvergleich praktischer Standard, auch wenn die starre Zahl "drei" nicht mehr Pflicht ist. Wir liefern den Vergleich beschlussreif aufbereitet, bei Standard-Risiken meist drei bis fünf Versicherer, bei schwierigen Fällen handverlesen.

Was unterscheidet die WEG-Wohngebäudeversicherung von der für ein Einfamilienhaus?

Drei Punkte vor allem.

Erstens: höhere Versicherungssummen wegen größerer Gebäude und mehrerer Einheiten. Zweitens: spezielle Klauseln, allen voran zur Deckung bei grober Fahrlässigkeit und zum Regressverzicht gegen einzelne Eigentümer, damit das Verhalten einer Person nicht den Schutz der ganzen WEG gefährdet. Drittens: oft komplexere Bauformen, gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe), Photovoltaik, Tiefgarage, Wärmepumpe. Standard-Tarife für Einfamilienhäuser passen hier in der Regel nicht.

Was bedeutet Allgefahrendeckung und brauchen wir das für unsere WEG?

Klassische Tarife versichern eine Liste benannter Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel). Was nicht aufgezählt ist, ist nicht versichert. Allgefahrendeckung kehrt diese Logik um: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Für moderne Standard-MFH ohne Besonderheiten reicht oft eine gut gewählte Standardpolice. Für ältere Anlagen, gemischte Nutzung, hohe Werte oder wenn der Verwalter sein Haftungsrisiko aktiv reduzieren möchte, lohnt sich der Aufpreis für die Allgefahrendeckung in den meisten Fällen. Wir prüfen das mit Ihnen anhand der konkreten Anlage.

Kommt 2026 die Pflicht zur Elementarversicherung?

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird auf Bundesebene seit Jahren diskutiert, eine endgültige gesetzliche Regelung steht aber noch aus. Ein Inkrafttreten in 2026 ist nach jetzigem Stand nicht zu erwarten.

Unsere Empfehlung an WEGs im Saarland und in der Pfalz: Nicht auf die Pflicht warten. Nach dem Pfingsthochwasser 2024 ist das Risiko in der Region real, und der Elementarschadenbaustein für die meisten Anlagen ohnehin sinnvoll. Bei der Bedarfsprüfung berücksichtigen wir Topographie, Risikozone und Bauweise.

Unsere Beiträge sind stark gestiegen, lohnt ein Wechsel?

Häufig ja, aber nicht immer. Zum Jahreswechsel 2026 hat fast die ganze Branche die Beiträge angehoben (Anpassungsfaktor +4,21 Prozent, dazu tarifliche Anpassungen vieler Versicherer zwischen 5 und 30 Prozent). Wer bei einem Versicherer ist, der die obere Spanne ausgereizt hat, kann durch Wechsel oft sparen.

Wer schon bei einem moderat kalkulierenden Versicherer ist, hat weniger Spielraum. Wir prüfen das unverbindlich und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Wechsel Sinn ergibt oder nicht. Wenn nicht, sparen Sie sich den Aufwand.

Was tun, wenn der Versicherer gekündigt hat?

Hier wird die Auswahl eng. Die Mehrheit der Versicherer lehnt Anträge ab, wenn der Vorvertrag durch den Versicherer gekündigt wurde. Standard-Vergleichsportale liefern in solchen Fällen praktisch keine Ergebnisse.

Wie es konkret abläuft: Sie als Versicherungsnehmer fordern den Schadenspiegel bei Ihrem Vorversicherer an, darauf haben Sie Anspruch. Wir berücksichtigen die dort dokumentierte Schadenshistorie bei der Anfrage und gehen gezielt auf Versicherer zu, die solche Risiken zeichnen. Bei vorteilhafter Schadensstatistik (zum Beispiel ein einzelner größerer Schaden bei sonst sauberer Vergangenheit) verbessern sich die Chancen deutlich. Was wir Ihnen nicht versprechen, sind drei Vergleichsangebote in jedem Fall. Bei schwierigen Risiken zählt, dass überhaupt eine tragfähige Lösung gefunden wird.

Ihre WEG-Police prüfen oder neu aufsetzen

Senden Sie uns Ihre aktuelle Police und ein paar Eckdaten zur Anlage (Baujahr, Anzahl Einheiten, ggf. Vorschäden). Wir prüfen den Schutz, holen Vergleichsangebote ein und liefern Ihnen eine Aufstellung, die Sie der nächsten Eigentümerversammlung vorlegen können. Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.