Wissen · Elementarschadenschutz

Elementarschäden im Saarpfalz-Kreis: was 2026 wirklich zählt

Zwei Jahre nach dem Pfingsthochwasser hat das Saarland nachgerüstet: neue Extrem-Gefahrenkarten, ein KI-gestütztes Frühwarnsystem mit dem Saarpfalz-Kreis als Pilotregion, eine Pflichtversicherung in Vorbereitung. Was Hauseigentümer in der Region jetzt wissen sollten.

Mehr Vorsorge — und trotzdem dieselbe Versicherungslücke

Im Mai 2024 traf das Pfingsthochwasser den Saarpfalz-Kreis hart. Die Altstadt von Blieskastel stand unter Wasser, in Ottweiler brachen Dämme, in Saarbrücken kam es zu Hangrutschen. Die versicherten Schäden in Saarland und Rheinland-Pfalz lagen bei rund 200 Millionen Euro. Was die Bilanz aber zusätzlich verschärft hat: Etwa die Hälfte der betroffenen Wohngebäude im Saarland war nicht gegen Elementarschäden versichert.

Zwei Jahre später hat sich vieles getan. Das saarländische Umweltministerium hat im April 2025 neue Extrem-Gefahrenkarten veröffentlicht. Der Saarpfalz-Kreis ist eine der drei Pilotregionen für das neue saarländische Frühwarnsystem KLIGAS. Und der Bund arbeitet auf Druck der Länder am Gesetzentwurf für eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

Was sich nicht geändert hat: die Versicherungslücke. Bundesweit haben aktuell rund 57 Prozent der Wohnhäuser einen Elementarschadenschutz. Im Saarland war die Quote zum Zeitpunkt des Pfingsthochwassers nahezu hälftig. Wer jetzt nicht prüft, ob sein Versicherungsschutz die heutigen Risiken abdeckt, erlebt beim nächsten Ereignis dieselbe Überraschung wie viele Geschädigte 2024.

Welche Naturgefahren die Versicherung abdeckt

Elementarschäden sind Schäden an Gebäude oder Hausrat, die durch Naturgewalten ausgelöst werden. In der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind sie nur über einen separaten Zusatzbaustein mitversichert. Ohne diesen Baustein zahlt die Versicherung im Hochwasserfall nicht.

Überschwemmung & Hochwasser

Wasser aus über die Ufer getretenen Flüssen wie Blies, Saar oder Prims oder durch Ansammlung auf dem Grundstück. Häufigster Schadensfall im Saarland.

Häufig

Starkregen & Rückstau

Oberflächenwasser, das in Keller oder Erdgeschoss eindringt, oder Wasser, das aus überlasteter Kanalisation zurück ins Haus drückt.

Häufig

Schneedruck & Lawinen

Schäden durch das Gewicht von Schnee oder herabstürzende Schneemassen. Im Saarland selten, aber bei extremen Wintern grundsätzlich möglich.

Selten

Erdrutsch & Erdsenkung

Abrutschende Hänge oder absackender Boden. Beim Pfingsthochwasser 2024 traten solche Schäden in der Saarbrücker Großblittersdorfer Straße und an der Heringsmühle auf.

Möglich

Erdbeben

Schäden durch tektonische Bewegungen. Im Saarland niedrige Wahrscheinlichkeit, aber Teil des Standard-Baustein-Pakets bei den meisten Versicherern.

Selten

Vulkanausbruch

Schäden durch Lava, Asche oder vulkanische Schockwellen. In Deutschland praktisch keine Bedeutung, aus Vollständigkeitsgründen aber meist mitversichert.

Theoretisch

Was nicht abgedeckt ist: Sturmflut, Grundwasser ohne Hochwasserbezug, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (etwa fehlende Rückstauklappen, wo der Versicherer sie als Voraussetzung verlangt) und Schäden, die schon vor Vertragsabschluss bestanden. Bedingungen unterscheiden sich dabei zwischen Versicherern erheblich. Wir prüfen das anhand Ihrer Lage und Ihres bestehenden Vertrags.

Was sich seit dem Pfingsthochwasser im Saarland geändert hat

Das Saarland hat nach dem Pfingsthochwasser 2024 mit ungewohntem Tempo nachgerüstet. Drei Entwicklungen sind für Hauseigentümer im Saarpfalz-Kreis besonders relevant. Sie verändern, wie Sie Risiken einschätzen und Ihren Versicherungsschutz prüfen können.

Neue Extrem-Gefahrenkarten seit April 2025

Das Umweltministerium hat zusammen mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) neue Extrem-Starkregenkarten und Hochwassergefahrenkarten veröffentlicht. Die Karten zeigen für jede Adresse im Saarland, mit welcher Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit zu rechnen ist und welche Wege bei Extremereignissen unpassierbar werden.

Berechnet wurden zwei Szenarien: ein 100-jährliches Ereignis mit 39,6 bis 44,2 Millimeter Regen pro Stunde und ein Worst-Case-Extremereignis mit 200 Millimeter pro Stunde. Zur Einordnung: Beim Pfingsthochwasser 2024 fielen 113 Millimeter in 24 Stunden. Die neuen Karten zeigen also Szenarien, die noch deutlich darüber hinausgehen können. Sie sind im saarländischen Geoportal kostenlos einsehbar unter geoportal.saarland.de/article/Starkregen.

KLIGAS: Frühwarnsystem mit dem Saarpfalz-Kreis als Pilot

Das Klima-Gefahrenabwehrsystem KLIGAS ist ein KI-gestütztes Frühwarnsystem, das die Landesregierung gemeinsam mit der htw saar aufbaut. In der ersten Pilotphase entwickeln drei Landkreise eigene Frühwarnsysteme: St. Wendel, Neunkirchen und der Saarpfalz-Kreis. Im zweiten Schritt werden die drei Systeme zu einem landesweiten Frühwarnsystem zusammengeführt, das sowohl historische Messdaten als auch durch den Klimawandel veränderte Szenarien berücksichtigt.

Für Hauseigentümer im Saarpfalz-Kreis bedeutet das mittelfristig kürzere und präzisere Vorwarnzeiten bei Starkregen und Hochwasser. Vorsorge wird damit nicht überflüssig, aber wirksamer. Wer rechtzeitig gewarnt wird, kann Sandsäcke, Rückstauklappen oder ein einfaches Räumen des Kellers in der Zeitspanne durchführen, in der heute oft nur noch reagiert werden kann.

Hochwasserpass und neue Förderrichtlinie

Hauseigentümer können beim HochwasserKompetenzCentrum (HKC) einen Hochwasserpass für ihre Immobilie erstellen lassen. Der kostenlose Online-Quick-Check unter hochwasser-pass.com gibt eine erste Einschätzung. Das offizielle Pass-Zertifikat durch zertifizierte Sachkundige ist kostenpflichtig (Größenordnung ab etwa 550 Euro) und wird von einigen Versicherern bereits in der Prämienkalkulation berücksichtigt.

Seit 31. Oktober 2024 fördert das Saarland zudem über die novellierte Förderrichtlinie für Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement (FRL-HWS) erstmals auch private Vorsorgemaßnahmen. Wer in einem als Risikogebiet ausgewiesenen Bereich wohnt oder beim Pfingsthochwasser 2024 betroffen war, kann finanzielle Unterstützung für bauliche Schutzmaßnahmen erhalten.

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: Stand der Dinge

Die Debatte um eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gibt es seit dem Ahrtal-Hochwasser 2021. Mit dem Pfingsthochwasser 2024 und dem süddeutschen Hochwasser im Juni 2024 hat sie deutlich an Tempo gewonnen. Der Bundesrat hat seit Juni 2024 mehrfach Druck gemacht, die schwarz-rote Bundesregierung hat die Pflichtversicherung im Koalitionsvertrag verankert, und das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an der gesetzlichen Umsetzung. Einen festen Zeitplan gibt es bislang nicht. Auch das Saarland selbst hat sich in seinem Klimaschutzkonzept vom Juli 2025 ausdrücklich für eine verpflichtende Lösung ausgesprochen.

Wie die Pflichtversicherung am Ende ausgestaltet sein wird, ist noch offen. Diskutiert werden mehrere Modelle, von einer klassischen Pflichtversicherung mit Kontrahierungszwang bis zu Opt-Out-Lösungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ein eigenes Modell vorgestellt: Versicherungen für mehrere hunderttausend Häuser in bundesweiten Hochrisikolagen sollen demnach in einem eigenen Topf namens Elementar Re gebündelt werden. Die Differenz zur risikogerechten Prämie soll auf alle Versicherten verteilt werden.

Erste Schätzungen zu den Kosten kursieren in Medienberichten, sind aber mit Vorsicht zu lesen, weil sie auf verschiedenen Modellrechnungen beruhen und nicht aus einem offiziellen Gesetzestext stammen. Genannt werden Bandbreiten von wenigen hundert Euro Jahresbeitrag in niedrigen Risikolagen bis zu vierstelligen Beträgen in Hochrisikogebieten. Die genauen Konditionen hängen vom finalen Gesetzestext ab, der voraussichtlich frühestens 2026, realistisch eher 2027 verabschiedet wird. Bis dahin bleibt der Schutz freiwillig. Wer sich jetzt absichert, bekommt den Schutz oft noch zu Bedingungen, die nach Einführung der Pflicht möglicherweise nicht mehr in dieser Form angeboten werden.

Drei Schadensszenarien aus dem Saarpfalz-Kreis

Drei Beispiele aus dem Saarpfalz-Kreis und der näheren Umgebung. Sie zeigen, wann der Elementarbaustein greift, wann er fehlt und wo die typischen Lücken zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung liegen.

Hochwasser · Bliesgau

Einfamilienhaus, Erdgeschoss überflutet

Bei einem Starkregen im Sommer steigt der Pegel der Blies innerhalb weniger Stunden so hoch, dass Wasser in Erdgeschoss und Keller eines Einfamilienhauses am Ortsrand eindringt. Heizung, Hausrat und Bodenbeläge sind beschädigt, die Trockenlegung dauert mehrere Wochen.

Schaden: Estrich, Heizungsanlage, Möbel, Tapeten, Türen, Bodenbeläge.

Mit Elementarbaustein: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Gebäudeschäden, die Hausratversicherung mit Elementarschutz die bewegliche Einrichtung. Ohne Baustein: Beide Versicherer lehnen ab. Hochwasser ist in der Standardabsicherung nicht enthalten.
Starkregen · Homburg

Reihenhaus, Keller voll Wasser durch Rückstau

Nach einem heftigen Sommergewitter drückt Wasser aus der überlasteten Kanalisation zurück in den Keller eines Reihenhauses. Eingelagerte Möbel, eine Werkbank und eine Heizungssteuerung sind beschädigt.

Schaden: Rückstauschaden plus Heizungssteuerung.

Mit Elementarbaustein: Erstattung in der Regel möglich, sofern eine funktionierende Rückstauklappe nachgewiesen werden kann. Ohne Klappe kann der Versicherer leistungsfrei sein. Praxis-Tipp: Vor Vertragsabschluss klären, welche Anforderungen an Rückstausicherung gestellt werden, und im Zweifel nachrüsten.
Erdrutsch · Bexbach

Hanggrundstück, Stützmauer und Garage zerstört

Nach Tagen anhaltenden Regens rutscht ein Hang oberhalb eines Grundstücks ab. Die Stützmauer im Garten gibt nach, Erdmassen beschädigen die Garage und drücken Teile gegen die Hauswand.

Schaden: Stützmauer, Garage, teilweise Hauswand.

Mit Elementarbaustein: Erdrutsch ist ein klassischer Elementarschaden, die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel. Ohne Baustein: Keine Erstattung. Erdrutsch ist nirgends in der Standard-Wohngebäudeversicherung enthalten und muss separat eingeschlossen werden.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die Pflichtversicherung ist noch nicht da, aber die Risiken sind real. Vier Schritte, die jeder Hauseigentümer im Saarpfalz-Kreis in einer Stunde umsetzen kann.

Gefahrenkarte für Ihre Adresse prüfen

Auf geoportal.saarland.de/article/Starkregen Ihre Adresse einsehen und prüfen, ob Ihr Grundstück in einem als gefährdet ausgewiesenen Bereich liegt. Auch wenn Ihr Haus weit weg von einem Fluss liegt: Starkregen kann jeden Punkt im Saarland treffen.

Hochwasserpass-Quick-Check machen

Auf hochwasser-pass.com einen kostenlosen Online-Check für Ihre Immobilie durchführen. Das gibt Ihnen ein erstes Risikoprofil unabhängig von der amtlichen Karte und Hinweise auf bauliche Schwachstellen wie Lichtschächte, Kellerfenster oder fehlende Rückstauklappen.

Versicherungspolice prüfen

Holen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung und (falls vorhanden) Hausratversicherung heraus. Suchen Sie nach den Begriffen Elementarschaden, Naturgefahren oder erweiterte Naturgefahren. Steht dort nichts oder ausdrücklich der Hinweis ausgeschlossen, ist Ihr Schutz für Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch nicht ausreichend.

Bei Lücken: Beratung anfragen

Wir prüfen Ihre Lage anhand der Gefahrenkarten, holen Tarife mehrerer Versicherer ein und stellen die Optionen verständlich gegenüber. Erstgespräch und Tarifübersicht kosten Sie nichts. Bei Bedarf koordinieren wir auch mit einem zertifizierten Sachkundigen für den offiziellen Hochwasserpass.

Was uns Hauseigentümer oft fragen

Was sind Elementarschäden überhaupt?

Als Elementarschäden gelten Schäden an Gebäude oder Hausrat durch Naturgewalten, die nicht zur Standardabsicherung gehören. Dazu zählen Überschwemmung und Hochwasser, Starkregen und Rückstau, Schneedruck und Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. In der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind diese Schäden nur über einen separaten Zusatzbaustein mitversichert.

Reicht meine normale Wohngebäudeversicherung aus?

Eine normale Wohngebäudeversicherung deckt nur die Grundgefahren ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Das bedeutet konkret: Wenn Wasser durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau in Ihr Haus eindringt, zahlt die Versicherung nicht. Auch Erdrutsch und Erdsenkung sind ohne Zusatzbaustein ausgeschlossen. Den Elementarschutz müssen Sie ausdrücklich einschließen lassen.

Was kostet eine Elementarschadenversicherung im Saarpfalz-Kreis?

Die Beiträge hängen stark von der Lage der Immobilie ab. Versicherer arbeiten mit dem ZÜRS-Geo-System, das vier Risikoklassen unterscheidet. Als grobe Größenordnung: In niedrigen Risikoklassen (ZÜRS 1 und 2) liegt der Aufpreis für den Elementarbaustein häufig im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, in Hochrisikolagen (ZÜRS 3 und 4) kann es deutlich teurer werden, in Einzelfällen lehnen Versicherer auch ab. Konkrete Beiträge lassen sich nur durch eine individuelle Anfrage ermitteln, weil sie zusätzlich von Bauweise, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und gewähltem Tarif abhängen. Wir prüfen für Sie, in welcher Zone Ihr Grundstück liegt und welche Tarife realistisch sind.

Bekommt jeder Hauseigentümer eine Elementarschadenversicherung?

Nicht automatisch. In Hochrisikolagen (ZÜRS-Klasse 4) lehnen einige Versicherer den Elementarschutz ab oder nur mit hohen Selbstbehalten. Die Bedingungen unterscheiden sich allerdings erheblich zwischen den Anbietern. Was ein Versicherer ablehnt, akzeptiert ein anderer mitunter mit überschaubarem Aufpreis. Genau hier liegt der Vorteil eines Mehrfachagent: Wir können bei verschiedenen Versicherern anfragen, statt von einem einzigen Anbieter abhängig zu sein.

Wann kommt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

Die Bundesregierung hat die Pflichtversicherung im Koalitionsvertrag verankert, das Bundesjustizministerium arbeitet am Gesetzentwurf. Einen festen Zeitplan gibt es bislang nicht. Realistisch wird das Gesetz frühestens 2026, eher 2027 verabschiedet. Bis dahin bleibt der Schutz freiwillig. Wer sich jetzt absichert, hat den Vorteil, dass er den Tarif noch frei wählen kann und nicht in einem späteren Zwangssystem startet.

Was hat KLIGAS mit meiner Versicherung zu tun?

Direkt zunächst nichts. KLIGAS ist ein Frühwarnsystem, keine Versicherungsleistung. Mittelbar kann es aber relevant werden: Wer rechtzeitig vor einem Hochwasser gewarnt wird, kann Schutzmaßnahmen ergreifen (Sandsäcke, Räumen des Kellers, Absichern der Heizung) und so den Schadensumfang begrenzen. Versicherungen erkennen solche Vorsorgemaßnahmen zunehmend in der Schadensregulierung an. Außerdem fließen die Daten von KLIGAS langfristig in die Risikobewertung der Versicherer ein, was die Tarifgestaltung in den Pilot-Landkreisen mittelfristig beeinflussen kann.

Was tun im Schadensfall?

Schaden so früh wie möglich melden, am einfachsten per WhatsApp oder Telefon. Schäden ausführlich dokumentieren (Fotos, Videos, Liste der beschädigten Gegenstände), beschädigte Sachen nicht voreilig entsorgen. Bei größeren Wasserschäden möglichst rasch professionelle Trocknung organisieren, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden. Wir begleiten Sie durch den Prozess: Wir helfen bei der Schadensmeldung beim Versicherer, koordinieren bei Bedarf mit Sachverständigen und bleiben Ihr Ansprechpartner, bis die Sache geregelt ist. Was wir nicht übernehmen, ist die formelle Schadensregulierung selbst, das ist Aufgabe des Versicherers.

Mit welchen Versicherern arbeiten Sie zusammen?

Als Mehrfachagent gem. §34d GewO arbeiten wir mit über 50 Versicherungsgesellschaften zusammen, darunter verschiedene Versicherer mit Elementarschadenschutz. Welcher Anbieter für Ihre konkrete Lage die besten Bedingungen bietet, hängt von Ihrer ZÜRS-Klasse, der Bauweise und Ihren bestehenden Verträgen ab. Wir holen für Sie konkrete Angebote ein und stellen sie verständlich gegenüber.

Elementarschutz für Ihr Haus prüfen?

Senden Sie uns kurze Eckdaten zu Ihrem Haus (Adresse, Bauweise, bestehender Vertrag). Wir prüfen Ihre Lage anhand der Gefahrenkarten, vergleichen Tarife und melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung. Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.