Firmenkunden · Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht. Online beraten, persönlich begleitet.

Schutz vor Schadenersatzforderungen Dritter. Das Pflicht-Fundament für jeden Betrieb. Wir prüfen Tarife aus über 20 Versicherern und finden den passenden Schutz für Ihre Branche, vom Einzelunternehmer bis zum Mittelstand.

Das Pflicht-Fundament für jeden Betrieb

Die Betriebshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Betrieb. Vom Einzelunternehmer bis zum Mittelständler mit 50 Mitarbeitern. Sie übernimmt Schäden, die bei Dritten entstehen: Wenn ein Kunde sich in Ihren Räumen verletzt, wenn Ihr Mitarbeiter beim Auftrag etwas beschädigt, oder wenn durch Ihre Arbeit ein finanzieller Nachteil entsteht.

Tarife unterscheiden sich nach Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und gewählten Bausteinen erheblich. Ein Schreinerbetrieb in Bexbach braucht andere Absicherung als ein IT-Dienstleister in Homburg oder ein Restaurant in Blieskastel. Wir vergleichen die Bedingungen von über 20 Versicherern, erklären die Unterschiede in klarer Sprache und stellen Ihnen den Tarif zusammen, der zu Ihrem Betrieb passt.

Beratung läuft komplett digital, per Video-Termin, WhatsApp oder Telefon. Wenn Sie aber lieber persönlich vorbeischauen möchten, sind wir auch dafür in Homburg erreichbar.

Die klassischen Risiken und was sich ergänzen lässt

Personenschäden

Wenn ein Dritter durch Ihre Tätigkeit oder in Ihren Räumen verletzt wird. Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Folgeschäden.

Standard

Sachschäden

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter Eigentum Dritter beschädigen, etwa beim Kundenauftrag, bei Lieferungen oder im Geschäftsbetrieb.

Standard

Vermögensschäden

Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden, etwa durch fehlerhafte Beratung, falsche Auskunft oder Lieferverzug.

Standard

Bearbeitungsschäden

Schäden an Sachen, die Sie selbst bearbeiten oder reparieren. Wichtig für Handwerker, Kfz-Werkstätten und alle, die an fremdem Eigentum arbeiten.

Erweiterung

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Räumen, Maschinen oder Fahrzeugen, etwa beim Auszug aus Geschäftsräumen oder bei Leasing-Equipment.

Erweiterung

Umweltschäden

Schäden durch austretende Stoffe (Öl, Chemikalien, Kühlmittel) oder durch Lärm- und Geruchsbelastung. Branchenabhängig oft Pflicht.

Erweiterung

Hinweis: Welche Bausteine in Ihrem Tarif Standard sein sollten und welche sinnvoll dazukommen, hängt stark von Ihrer Branche ab. Wir besprechen das in der Bedarfsanalyse durch und stellen Ihnen den Schutz zusammen, der zu Ihrem Betrieb passt, ohne unnötige Bausteine.

Beratung, die zu Ihrer Branche passt

Der Schutz muss zur Branche passen. Ein Schreiner braucht andere Bausteine als ein IT-Dienstleister oder ein Gastronom.

Was uns wichtig ist Tarif zur Tätigkeit, nicht von der Stange

Tarifvergleich aus 20+ Versicherern

Bei der Betriebshaftpflicht sind nicht nur die Beiträge unterschiedlich, sondern auch die Bedingungen je nach Branche und Risiko. Wir kennen die Stärken der einzelnen Versicherer und finden den Tarif, der zu Ihrem Betrieb passt.

Anpassung bei Wachstum und Veränderung

Wenn Ihr Betrieb wächst, neue Mitarbeiter einstellt oder das Tätigkeitsfeld ausweitet, muss die Versicherungssumme mit. Sprechen Sie uns an, wenn sich etwas verändert. Wir passen den Vertrag an, damit es im Schadensfall keine Unterversicherung gibt.

Wir begleiten Sie im Schadensfall

Im Ernstfall stehen wir an Ihrer Seite. Wir helfen bei der Schadensmeldung, klären die Zuständigkeiten und bleiben Ihr Ansprechpartner gegenüber dem Versicherer, bis die Sache geregelt ist.

Typische Schadensbilder aus dem Saarpfalz-Kreis

Drei Szenarien, die in der Region regelmäßig vorkommen. Sie zeigen, warum bestimmte Bausteine zur Standard-Betriebshaftpflicht dazugehören sollten und wo Lücken am häufigsten zuschlagen.

Handwerk · Bliesgau

Schreinerei, Schaden beim Möbelaufbau

Ein Schreiner aus dem Bliesgau liefert eine Einbauküche in ein Privathaus. Beim Anheben rutscht ein Mitarbeiter ab, ein Hochschrank kippt und beschädigt das frisch verlegte Eichenparkett über mehrere Quadratmeter.

Schaden: Austausch des Parketts in zwei Räumen, Folgekosten durch Möbelumzug während der Sanierung.

Standardschutz: Sachschäden Dritter sind über die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Wir helfen bei der Schadensmeldung und klären mit dem Versicherer die Schadenshöhe ab.
Gastronomie · Homburg

Restaurant, Sturz im Gastraum

In einem Restaurant in der Homburger Innenstadt rutscht eine Gästin auf nassem Boden aus, weil eben gewischt wurde, das Warnschild aber fehlte. Sie bricht sich das Handgelenk und ist mehrere Wochen krankgeschrieben.

Schaden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, möglicherweise Folgeschäden.

Standardschutz: Personenschäden in den Geschäftsräumen fallen unter die Verkehrssicherungspflicht und sind abgedeckt. Wir begleiten Sie durch den Prozess und sind Ihr Ansprechpartner gegenüber Versicherer und Anwalt.
Dienstleister · Bexbach

Bürogemeinschaft, Schaden am Mietobjekt

Eine Beratungsfirma in Bexbach zieht aus angemieteten Geschäftsräumen aus. Beim Abbau einer Wandhalterung wird die Wand stark beschädigt, beim Möbelabtransport bricht zusätzlich eine Kachel im Eingangsbereich.

Schaden: Wandsanierung, Kachelaustausch, Streit mit dem Vermieter über die Höhe der Forderung.

Wichtig: Solche Mietsachschäden sind nicht im Standard-Tarif enthalten, sondern brauchen den Erweiterungs-Baustein. Wir prüfen vor Vertragsabschluss, ob dieser für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

Was Unternehmer uns oft fragen

Brauche ich als kleiner Selbstständiger eine Betriebshaftpflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für die meisten Berufe nicht. Aber sobald Sie geschäftlich tätig sind und Kontakt zu Kunden, Lieferanten oder Auftraggebern haben, haften Sie persönlich und unbegrenzt für Schäden, die durch Ihre Tätigkeit entstehen. Schon ein einziger Personenschaden kann existenzbedrohend werden, wenn Behandlungs- und Folgekosten in die Hunderttausende gehen. Für jeden Betrieb, auch für Solo-Selbstständige, gehört die Betriebshaftpflicht deshalb zur Grundausstattung.

Was ist der Unterschied zur Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflicht greift nur bei Schäden im privaten Bereich. Sobald Sie geschäftlich oder beruflich tätig sind, ist sie ausgeschlossen. Wer also nebenberuflich selbstständig ist und sich nur auf seine Privathaftpflicht verlässt, steht im Schadensfall ohne Schutz da. Die Betriebshaftpflicht ist die berufliche Entsprechung: gleicher Mechanismus, aber für die Tätigkeit, das Geschäft und die Mitarbeiter.

Was deckt die Betriebshaftpflicht ab, und was nicht?

Abgedeckt: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen. Mit Erweiterungen auch Bearbeitungs-, Mietsach- und Umweltschäden.

Nicht abgedeckt: Schäden an eigenem Eigentum (das ist Sache der Inhaltsversicherung), reine Erfüllungsschäden (Mängel an der eigenen Leistung), bewusst herbeigeführte Schäden, und je nach Branche bestimmte Spezialrisiken (Cyber-Schäden, Produkthaftung bei industrieller Fertigung). Wir prüfen mit Ihnen, welche Bausteine Sie wirklich brauchen.

Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Ja. Schäden, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen, sind über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers abgedeckt. Auch Schäden, die Mitarbeiter untereinander zufügen, sind in den meisten Tarifen mitversichert. Praktikanten, Aushilfen und freie Mitarbeiter brauchen je nach Konstellation eine separate Regelung. Wir prüfen das bei Vertragsabschluss anhand Ihrer konkreten Personalstruktur.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Beiträge hängen stark von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und gewählten Bausteinen ab. Ein Solo-Berater hat ein anderes Risikoprofil als ein Schreinerbetrieb mit fünf Mitarbeitern oder ein Restaurant. Tarife verschiedener Versicherer können sich für denselben Betrieb erheblich unterscheiden. Wir holen für Sie konkrete Angebote ein und stellen sie gegenüber. Erstgespräch und Tarifübersicht kosten Sie nichts.

Muss ich den Vertrag bei Wachstum anpassen?

Ja, und das wird oft vergessen. Die meisten Verträge basieren auf Umsatz und Mitarbeiterzahl bei Vertragsabschluss. Wenn Sie deutlich wachsen, neue Geschäftsfelder erschließen oder Standorte erweitern, kann es im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen. Auch umgekehrt: Wenn Sie Ihre Tätigkeit reduzieren, können Sie oft Beiträge sparen. Geben Sie uns in solchen Fällen Bescheid, dann prüfen wir den Vertrag und passen ihn an.

Was tun im Schadensfall, und was machen Sie für mich?

Im Schadensfall melden Sie sich bei uns, am einfachsten per WhatsApp oder Telefon. Wir besprechen mit Ihnen, was zu dokumentieren ist (Schadenshergang, Fotos, Zeugen), helfen bei der Schadensmeldung beim Versicherer und begleiten Sie durch den Prozess. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, bis die Sache geregelt ist.

Was wir nicht übernehmen: die rechtliche Vertretung gegenüber dem Geschädigten oder dem Versicherer und die formelle Schadensregulierung. Das sind Aufgaben der Versicherungsgesellschaft selbst. Wir sorgen aber dafür, dass Sie nicht allein vor unverständlichen Formularen sitzen.

Mit welchen Versicherern arbeiten Sie zusammen?

Als Mehrfachagent arbeiten wir mit über 50 Versicherungsgesellschaften zusammen. Für die Betriebshaftpflicht speziell stehen uns derzeit Tarife von über 20 Versicherern zur Verfügung, darunter große deutsche Anbieter wie Allianz, AXA, R+V, VHV und Zurich, sowie spezialisierte Gewerbe-Versicherer wie Hiscox, HDI oder die Haftpflichtkasse. Welche im konkreten Fall die besten Bedingungen für Ihren Betrieb bieten, prüfen wir individuell. Eine Auswahl unserer wichtigsten Partner finden Sie auf der Startseite.

Betriebshaftpflicht prüfen oder wechseln?

Senden Sie uns Ihre aktuelle Police oder die Eckdaten Ihres Betriebs (Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl). Wir prüfen den Schutz, vergleichen Tarife und melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung. Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.